28.10.2021 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 01.SO.161-1Ä „Erweiterung Tec...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Do., 28.10.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Bürgerschaftssaal, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Maronde erläutert die Beschlussvorlage anhand einer Planzeichnung.
Herr Hannemann erkundigt sich nach dem Umgang mit dem Gewässer innerhalb des Plangebiets. Herr Maronde antwortet, dass der Teich aus Naturschutzgründen erhalten bleibt und nicht zugeschüttet wird.
Herr Porst möchte gern wissen, ob es sich bei den Grünflächen angrenzend an die Stadtautobahn um Ausgleichsflächen handelt. Herr Maronde verneint. Zudem regt Herr Porst an, die Fläche auf der gegenüberliegenden Seite der Stadtautobahn für eine Betrachtung des Ortseingangs einzubeziehen. Herr Maronde erklärt, dass eine gleichzeitige Betrachtung erfolgen wird. Für die Umsetzung müssen jedoch zwei (bestehende) Bebauungspläne herangezogen werden.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet am südwestlichen Ortseingang von Warnemünde, begrenzt:
im Norden: durch die Grundstücke Friedrich-Barnewitz-Straße 1 und 2,
im Osten: durch die Friedrich-Barnewitz-Straße und die Grundstücke
An der Stadtautobahn 17 und 18,
im Südosten: durch die Bundesstraße B 103 „An der Stadtautobahn“,
im Südwesten: durch die Kleingartenanlagen „Schleusenberg“ und „An der Laak“,
im Westen: durch die Kleingartenanlage „Fischerinsel“
(Abgrenzung gemäß Übersichtsplan der Anlage 1)
soll gemäß § 2 (1) Satz 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 01.SO.161-1Ä aufgestellt werden
(1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.161).
- Der Bebauungsplan Nr. 01.SO.161-1Ä umfasst mit einer Fläche von ca. 4,85 ha vollständig den Geltungsbereich des mit Ablauf des 07.08.2013 rechtswirksam gewordenen Bebauungsplans Nr. 01.SO.161 sowie ergänzend die direkt An der Stadtautobahn (B 103) liegenden Grundstücke zwischen der F.-Barnewitz-Straße bis einschließlich An der Stadtautobahn Nr. 64 (Flurstücke 1059/1, 1065/9, 1065/16, 1065/17, 1065/19, 1065/90 der Flur 1, Gemarkung Warnemünde.
Wesentliche Planungsziele sind:
- die Anpassung der Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans 01.SO.161 an das Konzept zur Gestaltung des Ortseingangs Warnemünde zur Gewährleistung der städtebaulich geordneten Entwicklung,
- die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans um die direkt nordöstlich angrenzenden Grundstücke unmittelbar An der Stadtautobahn (Flurstücke 1059/1, 1065/9, 1065/16, 1065/17, 1065/19, 1065/90 der Flur 1, Gemarkung Warnemünde (Flurstücke 1059/1, 1065/9, 1065/16, 1065/17, 1065/19, 1065/90 der Flur 1, Gemarkung Warnemünde) zur Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung dieses Bereiches und Schaffung weiterer Flächen für das TZW,
- die planungsrechtliche Sicherung des Standortes und der Nutzung für die südlich der Friedrich-Barnewitz-Straße im Bau befindliche Kindertagesstätte,
- Überprüfung und ggf. Anpassung der Belange des Immissionsschutzes sowie weiterer umweltrechtlicher Belange,
- Aktualisierung der verkehrstechnischen Untersuchung zum Knoten Bundesstraße 103 / Friedrich-Barnewitz-Straße und ggf. Anpassung der Verkehrsanlagen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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626,7 kB
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