28.10.2021 - 4.1 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Dr. Posselt stellt den Antrag vor. Frau Matthäus erläutert die Stellungnahme der Verwaltung. Bisher gibt es keine Ablösemöglichkeit für Spielplätze.

 

Herr Porst erklärt, dass es bei dem Antrag nicht um eine zusätzliche Befreiungsoption geht. Nur wenn die Errichtung eines Spielplatzes tatsächlich unmöglich ist oder sich ein Spielplatz in unmittelbarer Nähe zum Bauvorhaben befindet, soll eine Zahlung in den Sonderfonds erfolgen. Die Möglichkeit der Einrichtung eines Bereichs für kleinere Kinder (0-6 Jahre) auf bestehenden Spielplätzen für größere Kinder (7-13 Jahre) sollte geprüft werden.

 

Herr Dr. Posselt führt Bauvorhaben an, bei denen kein Spielplatz errichtet wurde (z.B. Glatter Aal). Hier hätte stattdessen eine Einzahlung in den Spielplatzfonds erfolgen können. Grundsätzlich geht es nicht darum, die Anzahl der Spielplätze zu verringern.

 

Frau Pittasch erkundigt sich nach der Höhe der Ersatzzahlung. Bauherren im Innenstadtbereich sind ohnehin schon durch die hohen Grundstückskosten belastet.

 

Herr Bauer sagt, dass es bisher keine Rechtsgrundlage für einen Spielplatzfonds gibt. Die Errichtung eines Spielplatzes führt zu höheren Baukosten, die wiederum auf die Mieten umgelegt werden. Er lehnt den Antrag ab. Herr Engelmann erwidert, dass die Bauherren in jedem Fall die Kosten für einen Spielplatz einkalkulieren müssen – egal ob Errichtung auf eigenem Grundstück oder Fonds.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird mit der Einrichtung eines Sonderfonds "Spielplätze" beauftragt. In diesen sollen alle Bauherren einzahlen, die gemäß §8 Abs. 2 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in unmittelbarer Nähe zu ihren Liegenschaften keinen Spielplatz einrichten können oder müssen.

 

2. Die Rostocker Bürgerschaft bekennt sich ausdrücklich zur Spielplatzlandschaft in der Hansestadt Rostock und stellt daher fest: Die Ersatzzahlung für den Sonderfonds ist nur in diesen besonderen Fällen möglich und schafft keinesfalls eine grundsätzliche Möglichkeit.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur März-Sitzung 2022 ein Konzept vorzulegen, wie diese Ersatzzahlung kalkuliert und umgesetzt werden kann.

 

4. Der Sonderfonds "Spielplätze" wird genutzt, um die öffentlichen Spielplätze in den jeweiligen Stadtteilen, in denen die Gelder aus Punkt 1 eingezahlt werden, aufzuwerten und auszubauen. Bei der Entscheidung der Mittelverwendung sind die Ortsbeiräte zu beteiligen. Ebenso sind bei der Planung und der Gestaltung der Spielstätten die Jugendbeteiligungskoordinatorin und (soweit in den Stadtteilen vorhanden) die Kinder- und Jugendbeiräte einzubeziehen.

 

5. Sollte zur Umsetzung des Spielplatzfonds eine Änderung der Spielplatzsatzung nötig sein, wird der Oberbürgermeister beauftragt, dies in der gegenwärtig laufenden Überarbeitung der Satzung zu berücksichtigen.

 

6. Sollte zur Umsetzung des Spielplatzfonds eine Änderung des Landesrechts erforderlich sein (z.B. Landesbauordnung), wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich für eine entsprechende Anpassung des Landesrechts einzusetzen.

 

Reduzieren

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt