27.10.2021 - 5.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Winter begrüßt Herrn Bockholt und Herrn Prochnow als Vertreter der kkmv und Frau Gödke als Vertreterin des WWAV.

 

Herr Bockholt begrüßt die Mitglieder und Gäste der Ortsbeiratssitzung und stellt das Projekt der Klärschlammanlage in Rostock mithilfe einer Präsentation vor. Hierbei wird besonders auf die künftige Verpflichtung eingegangen, den im kommunalen Abwasser bzw. Klärschlamm enthaltenen Phosphor zurückzugewinnen. Das Ziel ist es bis 2029 den Klärschlamm umweltbewusst und wirtschaftlich zu verwerten und zusätzlich langfristig stabile Entsorgungspreise zu schaffen und eine Energie- und Wärmegewinnung zu ermöglichen. Die Präsentation ist ein Teil der Niederschrift und wird als Anlage beigeführt.

 

Herr Winter verdeutlicht, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bauantrag aufgrund der Größe nicht alleine entscheiden könnte. Der Bauantrag muss ein Verfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durchlaufen und geprüft werden. Dem Ortsbeirat liegt der Antrag „Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag): "Klärschlammverbrennungsanlage als Abfallverwer-tungsanlage gemäß Nr. 8.1.1.3. der 4. BlmSchV, hier: 1. Teilgenehmi-gung nach § 8 BlmSchG" Rostock, Carl-Hopp-Str. 1; Az.: 02688-21“ vor, worüber dieser nur eine Empfehlung ausspricht.

 

Herr  Winter bedankt sich bei Herrn Bockholt über die ausführliche Vorstellung und ermöglicht den Gästen dazu Fragen und Anregungen zu äußern.

 

Ein Einwohner äußert seine dringende Bitte den Beschluss nicht zu genehmigen. Laut seiner Aussage sei die Belastung des zusätzlichen Verkehrs und durch das schädliche Endprodukt zu hoch. Der Phosphor würde eingeschlossen werden und durch die Verbrennung nicht herausgefiltert werden.

 

Herr Bockholt versichert, dass die Pyrolyse mehrfach und genauestens geprüft wurde. Die Verbrennung sei die beste Möglichkeit den Phosphor zurückzugewinnen.

 

Herr Winter bedankt sich bei den Gästen und erkundigt sich über den zeitlichen Rahmen des Projekts.

 

Herr Bockholt erläutert, dass im September 2022 mit der Genehmigung gerechnet wird. Die Ausschreibung würde daraufhin vergeben werden und die Dauer bis zur Fertigstellung würde voraussichtlich bis zu einem dreiviertel Jahr Zeit in Anspruch nehmen.

 

Herr Winter fragt wann mit der Produktion und der Wärmeabgabe gerechnet werden kann.

 

Herr Bockholt rechnet damit, dass 2026 der Regelbetrieb beginnen kann und demnach die Wärmeabgabe an die Hanse- und Universitätsstadt erfolgen kann.

 

Herr Szabó sieht den Anschluss an das Schienennetz, aufgrund der günstigen Lage im Gewerbegebiet, als umweltbewusstere Alternative um den während des Klärschlammtransports ausgestoßenen Co2-Anteil zu verringern und fragt nach einer möglichen Umsetzung.

 

Laut der Aussage von Herrn Bockholt sind die meisten Klärschlammanlagen in Deutschland nicht an das Schienennetz angeschlossen. Dementsprechend müsste der Klärschlamm mehrfach verladen werden. Aufgrund des erhöhten Aufwands durch das verladen, sieht Herr Bockholt dies als nicht wirtschaftlich an.

 

Herr  Winter möchte in Erfahrung bringen wie die Führung des Verkehrs während dem Bau der Klärschlammanlage erfolgen soll.

 

Herr Bockholt sieht das Gelände des alten Schlachthofs als idealen Zugang zum Baugebiet.  Das Ziel ist den Bau- und Lieferverkehr an die Klärschlammanlage von den Gebäuden und Wohnungen der Einwohnerinnen und Einwohner fern zu halten. Zudem finden bereits umfangreiche Gespräche mit den Einwohnerinnen und Einwohnern statt.

 

Frau Wappler erkundigt sich über das Verfahren bei eventuell eintretenden Reparaturen oder das Versagen veralteter Technik. Zudem möchte Sie wissen, wie eine vermeintliche Luftverschmutzung und Geruchbelastung vermieden werden kann.

 

Herr Bockholt versichert, dass die Technik stets optimiert werden und verbessert werden könne. Bei Reparaturen könnten Komponenten und Geräte ohne Umstände repariert oder ausgetauscht werden.

 

Herr Bockholt erklärt die Funktion der Anlieferung in Form eines Schleusenprinzips. Bei erfolgter Anlieferung wird das Abladen des Klärschlamms hinter verschlossenen Türen durchgeführt. Währenddessen wird ein Unterdruck erzeugt, welcher die auftretenden

Gerüche anschließend sammelt und reinigt. Auch der entstandene Rauch aus den Schornsteinen wird geruchlos sein. Die Gerüche werden nicht ausgeschlossen, aber wesentlich minimiert.

 

Frau Decker sieht in den Dächern einen Nutzen um Photovoltaikanlagen zu errichten und hinterfragt, ob dieser Gedanke bereits intern angesprochen wurde.

 

Herr Bockholt bestätigt, dass dies bereits in Betracht gezogen wurde und auch als Auflage seitens der Verwaltung aufgeführt werden kann.

 

Frau Decker begrüßt diesen Vorschlag.

 

Herr Winter ermöglicht es den Gästen themenbezogene Fragen zu stellen.

 

Ein Einwohner meldet sich zu Wort und erklärt, dass das Klärschlammwerk in Zürich günstiger in der Errichtung gewesen sei und erkundigt sich nach einem Gutachten zwischen dem Verhältnis des Nutzens und des entstandenen Mehraufwandes.

Zudem beklagt der Einwohner sich über die Höhe der Kosten mit dem Hintergedanken, dass diese sich im Laufe der Errichtung nachträglich erhöhen werden. Das Projekt würde nur wegen der Energie- und Wärmegewinnung bevorzugt werden.

 

Herr Winter weist erneut darauf hin, dass sich der Ortsbeirat ausschließlich mit dem Bauantrag beschäftigt und über diesen abstimmt. Den Vergleich mit der Anlage in Zürich befindet Herr Winter als gut und übergibt das Wort an Frau Gödke.

 

Frau Gödke macht darauf aufmerksam, dass das geplante Klärschlammwerk in Rostock im Vergleich zu Zürich günstiger in den Errichtungskosten ist. Der Zweck hinter dem Projekt dient nicht der Energie- oder Wärmegewinnung, sondern der Rückgewinnung des Phosphors aus dem Klärschlamm. Frau Gödke ruft dazu auf, dass auftretende Fragen direkt an den WWAV gerichtet werden sollten.

 

Herr Winter bedankt sich bei Frau Gödke für die Stellungnahme.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Klärschlammverbrennungsanlage als Abfallverwertungsanlage gemäß Nr. 8.1.1.3 der 4. BImSchV, hier: 1. Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG“ Rostock, Carl-Hopp-Str. 1;
Az.: 02688-21 wird erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

Dem Beschluss wird zugestimmt.

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Anlagen zur Vorlage