21.10.2021 - 4.2 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Fischer-Gäde, Leiterin des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, bezieht Stellung zu vorliegendem Antrag und begründet warum dieser aus Sicht der Verwaltung abzulehnen sei. Die Errichtung von Spielplätzen sei in der Landesbauordnung verpflichtend vorgegeben, durch finanzielle Ablösung habe die Stadt insbesondere in kleinen, engeren Wohngebieten auch nicht die Möglichkeit geeignete Flächen für Spielplätze zu finden.

 

Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung werde zeitnah veröffentlicht.

 

 

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Beschlussvorschlag:

1. Der Oberbürgermeister wird mit der Einrichtung eines Sonderfonds "Spielplätze" beauftragt. In diesen sollen alle Bauherren einzahlen, die gemäß §8 Abs. 2 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern in unmittelbarer Nähe zu ihren Liegenschaften keinen Spielplatz einrichten können oder müssen.

 

2. Die Rostocker Bürgerschaft bekennt sich ausdrücklich zur Spielplatzlandschaft in der Hansestadt Rostock und stellt daher fest: Die Ersatzzahlung für den Sonderfonds ist nur in diesen besonderen Fällen möglich und schafft keinesfalls eine grundsätzliche Möglichkeit.

 

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur März-Sitzung 2022 ein Konzept vorzulegen, wie diese Ersatzzahlung kalkuliert und umgesetzt werden kann.

 

4. Der Sonderfonds "Spielplätze" wird genutzt, um die öffentlichen Spielplätze in den jeweiligen Stadtteilen, in denen die Gelder aus Punkt 1 eingezahlt werden, aufzuwerten und auszubauen. Bei der Entscheidung der Mittelverwendung sind die Ortsbeiräte zu beteiligen. Ebenso sind bei der Planung und der Gestaltung der Spielstätten die Jugendbeteiligungskoordinatorin und (soweit in den Stadtteilen vorhanden) die Kinder- und Jugendbeiräte einzubeziehen.

 

5. Sollte zur Umsetzung des Spielplatzfonds eine Änderung der Spielplatzsatzung nötig sein, wird der Oberbürgermeister beauftragt, dies in der gegenwärtig laufenden Überarbeitung der Satzung zu berücksichtigen.

 

6. Sollte zur Umsetzung des Spielplatzfonds eine Änderung des Landesrechts erforderlich sein (z.B. Landesbauordnung), wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich für eine entsprechende Anpassung des Landesrechts einzusetzen.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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