20.10.2021 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 01.SO.195 Sondergebiet „Rohrm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Maronde informiert, dass mit dem vorliegendem Satzungsbeschluss die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes und Stellplatzflächen für KfZ geschaffen werden sollen. Weiterhin entstehen ergänzende bauliche Anlagen für die Grundversorgung eines Wohnmobilstellplatzes. Der Weg zum Strand bleibt erhalten und die bewaldete Fläche wird umzäunt. Der Ersatz für die entfallenen PkW-Stellplätze erfolgt auf dem Parkplatz an der Jugendherberge (siehe B-Plan 01.SO.88 „Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“). Damit entfallen die geduldeten Stellplätze auf der Mittelmole in Warnemünde. Eigentümerin und Betreiberin ist die WIRO mbH. Weiterhin informiert Herr Maronde, dass der Name des B-Planes geändert wird. Mit seiner Ausfertigung wird er dann in Sondergebiet „Wohnmobilplatz Warnemünde –West“ umbenannt.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:
 

  1. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 01.SO.195 zum Entwurf eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen, der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, werden gemäß ABWÄGUNGSUNTERLAGE (ANLAGE 1) dokumentiert und geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
  2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock den Bebauungsplanes
    Nr. Nr. 01.SO.195 für das Areal der unbefestigten Stellplatzfläche im Stadtteil Diedrichshagen, die Flurstücke 6/19 ; 6/9 (teilweise) und 15/1 (teilweise) Flur 3, Gemarkung Diedrichshagen umfassend und folgendermaßen begrenzt:

im Norden: durch Waldflächen und die Wochenendhaussiedlungen
  „Habichtshöhe“ und „Am Kleinen Sommerweg“,
im Osten: durch die Kleingartenanlage „Am Waldessaum II“ und die
  Stellplatzanlage „Habichtshöhe“,

im Süden: durch Ackerfläche südlich der Doberaner Landstraße
(Landesstraße 12),

im Westen: durch Grünflächen
 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als SATZUNG               (ANLAGE 2).

 

  1. Die BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichts
    (ANLAGE 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 01.SO.195 Sondergebiet „Rohrmannsche Koppel“ (ANLAGE 4, Beschluss 2021/BV/1851 vom 03.03.2021) wird der Bebauungsplan mit seiner Ausfertigung in Sondergebiet „Wohnmobilplatz Warnemünde - West“ umbenannt.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2021/BV/2529:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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