20.10.2021 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Maronde erläutert die wesentlichen Inhalte des B-Plan-Entwurfes. Es handelt sich hier um den Entwurf für die Auslegung. Grundlage für die Erarbeitung der Planungsziele waren der städtebauliche Ideenwettbewerb und das Quartiersblatt. Die Planung umfasst die Erweiterung des Rathausanbaus, welcher durch den KOE realisiert werden soll und den Neubau von Wohn- und Geschäftshäusern. Der ruhende Verkehr wird unterirdisch erfolgen.

Auf Nachfrage erläutert Herr Maronde, dass die jetzigen Grünflächen urbane Flächen mit einzelnen Baumstandorten und Begrünung werden. Diese Planung entspricht der Historie.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, Beschluss-Nr. 2017/BV/2897 vom 13.09.2017, wird die Plangrenze des Aufstellungsbereiches geändert und die Abgrenzung wie im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, begrenzt

- im Norden: durch die Straßenmitte der Straße „Vogelsang“

- im Osten: durch die Grundstücke östlich der „Kleine Wasserstraße“

- im Süden: durch eine Linie entlang der Nordseite des Rathausanbaus und
   durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke an der
   „Großen Scharrenstraße“

- im Westen:  durch eine Linie im Abstand von 2,25 m westlich zu den Straßen-
   bahngleisen,

bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B, einschließlich örtlicher Bauvorschriften (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2), werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu dem v. g. Entwurf, dessen Begründung einschließlich Anhänge (Anlage 1 und 2) zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ ist ortsüblich bekannt zu machen, zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2021/BV/2520:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage