20.10.2021 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 01.SO.161-1Ä „Erweiterung Tec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Maronde vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft erläutert die wesentlichen Inhalte der Planänderung. An dem ursprünglichen Planungsziel mit Sondergebietsflächen für Technologie wird weiterhin festgehalten. Weiterhin soll der Standort für die im Bau befindliche Kindertagesstätte mit Erweiterungsmöglichkeiten gesichert werden. Wesentliches Ziel der Änderung und Ergänzung ist die Anpassung der Festsetzungen des B-Planes an das Konzept zur Gestaltung des Ortseinganges Warnemünde. Damit ist auch die Erweiterung des Geltungsbereiches nach Nordosten verbunden. Auf Nachfrage erläutert Herr Maronde, dass der Bau von Hallen im hinteren Bereich möglich ist, Hallen sind keine Fassadenfronten für den Ortseingang von Warnemünde.

Reduzieren

 

Beschluss:

Beschlussvorschlag:
 

  1. Für das Gebiet am südwestlichen Ortseingang von Warnemünde, begrenzt:

im Norden:   durch die Grundstücke Friedrich-Barnewitz-Straße 1 und 2,

im Osten:   durch die Friedrich-Barnewitz-Straße und die Grundstücke

   An der Stadtautobahn 17 und 18,

im Südosten:  durch die Bundesstraße B 103 „An der Stadtautobahn“,

im Südwesten:  durch die Kleingartenanlagen „Schleusenberg“ und „An der Laak“,

im Westen:   durch die Kleingartenanlage „Fischerinsel“

 

(Abgrenzung gemäß Übersichtsplan der Anlage 1)

 

soll gemäß § 2 (1) Satz 1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 01.SO.161-1Ä aufgestellt werden

 

(1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.161).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 01.SO.161-1Ä umfasst mit einer Fläche von ca. 4,85 ha vollständig den Geltungsbereich des mit Ablauf des 07.08.2013 rechtswirksam gewordenen Bebauungsplans Nr. 01.SO.161 sowie ergänzend die direkt An der Stadtautobahn (B 103) liegenden Grundstücke zwischen der F.-Barnewitz-Straße bis einschließlich An der Stadtautobahn Nr. 64 (Flurstücke 1059/1, 1065/9, 1065/16, 1065/17, 1065/19, 1065/90 der Flur 1, Gemarkung Warnemünde.

Wesentliche Planungsziele sind:
 

-         die Anpassung der Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans 01.SO.161 an das Konzept zur Gestaltung des Ortseingangs Warnemünde zur Gewährleistung der städtebaulich geordneten Entwicklung,

-         die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans um die direkt nordöstlich angrenzenden Grundstücke unmittelbar An der Stadtautobahn (Flurstücke 1059/1, 1065/9, 1065/16, 1065/17, 1065/19, 1065/90 der Flur 1, Gemarkung Warnemünde (Flurstücke 1059/1, 1065/9, 1065/16, 1065/17, 1065/19, 1065/90 der Flur 1, Gemarkung Warnemünde) zur Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung dieses Bereiches und Schaffung weiterer Flächen für das TZW,

-         die planungsrechtliche Sicherung des Standortes und der Nutzung für die südlich der Friedrich-Barnewitz-Straße im Bau befindliche Kindertagesstätte,

-         Überprüfung und ggf. Anpassung der Belange des Immissionsschutzes sowie weiterer umweltrechtlicher Belange,

-         Aktualisierung der verkehrstechnischen Untersuchung zum Knoten Bundesstraße 103 / Friedrich-Barnewitz-Straße und ggf. Anpassung der Verkehrsanlagen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2021/BV/2369:

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt