12.10.2021 - 9.2 Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach der ausführlichen, gemeinsamen Präsentation durch Frau Oldörp (Verwaltung), Frau Hagen (Charisma e. V.)  sowie Herrn Dr. Olberz (Klinikum Südstadt) bedanken sich die Mitglieder für das tolle großartige Projekt. Herr Knisch äußert seine Bedenken bzgl. des wahrheitsgemäßen Ausfüllens des Fragebogens und hätte sich hier eine dezidiertere Ausformulierung gewünscht. Durch die Präsentierenden wird informiert, dass die Fragebögen einer wissenschaftlichen Prüfung unterliegen sowie Teil der Anamneseerhebungen sind, die Frauenärzte und Hebammen im Vorfeld der Geburt erheben. Einzelne unrichtig beantwortete Fragen wirken sich nicht so stark auf das Gesamtergebnis aus.  Auf Nachfrage weiterer Mitglieder informiert die Verwaltung, dass die Stiftungsgelder Bundesstiftung Frühe Hilfen Familienhebammen auf Dauer angelegt sind und dass nach Auslaufen der Anschubsfinanzierung durch die Stiftung See You kommunale Mittel eingeplant sind. Die Frühen Hilfen haben einen eigenen kommunalen Ansatz. Weiter wird informiert, dass es seit 2007 den Qualitätsverbund mit wissenschaftlicher Begleitung gibt. Aufgrund von Erfahrungswerten ist in diesem Zeitraum die Hilfeannahme nie wieder so hoch, als rund um die Geburt. Die durch Frau Tannhäuser vorgebrachte Anmerkung zum Fragebogen, bei Fragen zum Vater die Familienvielfalt zu berücksichtigen, wird durch die Verwaltung aufgenommen.

 

Die Präsentation wird den Mitgliedern mit der Niederschrift zugestellt.

 

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Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstädt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Charisma e.V. - Verein für Frauen und Familie - für das Projekt “Küstenbabylotsen” gemäß den §§ 1 und 16 Abs. 3 SGB VIII und §§ 2 und 3 Gesetz zur Kooperation und Kommunikation im Kinderschutz (KKG) ab dem Zeitraum 01.11.2021 auf der Grundlage der Berücksichtigung der finanziellen Mittel, die Bestandteil des Haushaltes 2020/2021 und der Haushaltsplanung 2022/2023 sind, unter Vorbehalt der  Beschlussfassung der Bürgerschaft und Genehmigung des Haushaltes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2022 durch die Rechtsbehörde.    

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

13

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage