29.09.2021 - 9.9 Einführung eines kostenfreien Vorschultickets

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin weist darauf hin, dass für die in Punkt 5 des Beschlussvorschlages vorgeschlagene Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben gemäß Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock der Hauptausschuss [§ 6 Abs. 4 Nr. 2] zuständig ist.
 

Aufgrund des kurzfristigen Zeitrahmens zur geplanten Einführung des Vorschultickets bereits zum 1. Dezember 2021 wird daher die Bürgerschaft in Punkt 4 gebeten, die Entscheidung an sich zu ziehen.

 

Das ist gemäß Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern jederzeit durch Beschluss mit der Mehrheit aller Mitglieder, also mit mindestens 27 Stimmen, möglich [§ 22 Abs. 2 Satz 3, 4 KV M-V].

 

Die Präsidentin informiert, dass bei der Abstimmung zum Beschlussvorschlag wie folgt verfahren werden soll:

 

- In einem Gang wird über Nr. 1 bis 3 abgestimmt
  (grundsätzliche Entscheidung über die Einführung des Vorschultickets),

- anschießend erfolgt die Abstimmung über Punkt 4
  (Ansichziehung der Angelegenheit der Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben),

- Abstimmung über Punkt 5
  (Bewilligung der Mittel).
 

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Beschlussvorschlag:

 

Es erfolgt die Abstimmung zu den Punkten 1 bis 3 des Beschlussvorschlages:

 

1. Der Einführung eines kostenfreien Vorschultickets für Kinder im Alter von 6 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben und noch nicht für das kostenfreie Schülerticket berechtigt sind, wird zugestimmt.

 

2. Das kostenfreie Vorschulticket soll auf Probe zum 01.12.2021, zunächst befristet bis zum 31.12.2022, mit der Option auf Verlängerung nach Genehmigung des Doppelhaushaltes 2022/2023 bis zum 31.12.2023, eingeführt werden.
 

3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Verkehrsverbund Warnow GmbH eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 

Es erfolgt eine separate Abstimmung zum Punkt 4 des Beschlussvorschlages.

 

  1. Die Bürgerschaft zieht die Angelegenheit der Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung i. H. v. 222.000,- EUR im TH 50 für das Haushaltsjahr 2021 an sich.
     

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt

 

 

 

Es erfolgt die Abstimmung zum Punkt 5 des Beschlussvorschlages.

 

5. Im TH 50 Produkt 35101 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Konto 5/74110010 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen (Verkehrsverbund Warnow GmbH) werden für das Haushaltsjahr 2021
außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 222.000,- EUR bewilligt.

Die Deckung wird durch den TH 40, Produkt 24101 Schülerbeförderung,
Konto 5/72410000 Schülerbeförderungskosten in gleicher Höhe gesichert.
Die nicht in Anspruch genommenen Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 


 

Beschluss Nr. 2021/BV/2537:

 

1. Der Einführung eines kostenfreien Vorschultickets für Kinder im Alter von 6 Jahren, die ihren Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben und noch nicht für das kostenfreie Schülerticket berechtigt sind, wird zugestimmt.

 

2. Das kostenfreie Vorschulticket soll auf Probe zum 01.12.2021, zunächst befristet bis zum 31.12.2022, mit der Option auf Verlängerung nach Genehmigung des Doppelhaushaltes 2022/2023 bis zum 31.12.2023, eingeführt werden.
 

3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, mit der Verkehrsverbund Warnow GmbH eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.
 

4. Die Bürgerschaft zieht die Angelegenheit der Bewilligung einer außerplanmäßigen Aufwendung/ Auszahlung i. H. v. 222.000,- EUR im TH 50 für das Haushaltsjahr 2021 an sich.
 

5. Im TH 50 Produkt 35101 Sonstige soziale Hilfen und Leistungen Konto 5/74110010 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke  an verbundene Unternehmen (Verkehrsverbund Warnow GmbH) werden für das Haushaltsjahr 2021 außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von 222.000,- EUR bewilligt.

Die Deckung wird durch den TH 40, Produkt 24101 Schülerbeförderung, Konto 5/72410000 Schülerbeförderungs-kosten in gleicher Höhe gesichert.
Die nicht in Anspruch genommenen Mittel im Haushaltsjahr 2021 werden in das Haushaltsjahr 2022 übertragen.
 

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Realisierung:

 

Das kostenfreie Vorschulticket wurde erfolgreich zum 01.12.2021 eingeführt.