29.09.2021 - 9.2.8 Anke Knitter (für den Ausschuss für Wirtschaft ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag (Nachtrag) wird in § 6 Feuer, Grillen und entzündliche Stoffe wie folgt geändert bzw. ergänzt:

 

(1) Das Shisha-Rauchen (mit Kohle oder anderen fossilen Brennstoffen) ist im Strandbereich Teil A gem. § 1 (2) und im Strandbereich Teil B gem. § 1 (3) generell unzulässig. In den benannten Bereichen des § 6 (4) ist das Shisha-Rauchen erlaubt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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