29.09.2021 - 9.2.6 Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:
 

Der Beschlussvorschlag (Nachtrag) wird in § 4 wie folgt geändert/ ergänzt:

unter Punkt „Warnemünde/Diedrichshagen (2 a) wird folgender Passus ergänzt:
von Strandzugang 25 westlich bis Strandzugang 38 FKK-Strand
 

in Punkt „Hohe Düne/Markgrafenheide (2a) wird der „Strandaufgang 18“ gestrichen und durch „Strandaufgang 23“ ersetzt

in Punkt 3 wird der „Strandaufgang 38“ gestrichen und durch „Strandaufgang 25“ ersetzt

Somit lautet der geänderte Beschlussvorschlag:
 


§ 4 Bekleidung am Badestrand
 

(1) An FKK-Stränden (Badestrand für Freikörperkultur - „FKK-Strand“) ist das Baden und Sonnenbaden ohne Bekleidung, Personen der Freikörperkultur vorbehalten.
 

(2) Im Strandbereich Teil A gemäß § 1 Abs. 2 gehören nachfolgend besonders dafür gekennzeichnete Strandabschnitte zu den FKK-Stränden:
 

Warnemünde/Diedrichshagen
a) von Strandzugang 18 westlich bis Strandzugang 22 b FKK-Strand

- von Strandzugang 25 westlich bis Strandzugang 38 FKK-Strand
 

Hohe Düne/Markgrafenheide

a) von Strandzugang 4 östlich bis Strandzugang 23 FKK-Strand

b) von Strandzugang 32 östlich bis Strandzugang 34 FKK-Strand.
 

(3) In Warnemünde von Strandzugang 23 westlich bis Strandzugang 25 und im Strandbereich Teil B handelt es sich um einen Textil- und FKK-Strand. In diesem Bereich ist das bekleidete sowie das unbekleidete Sonnenbaden gestattet.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt