29.09.2021 - 8.9 Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.PA...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

 

Frau Kröger begründet den Antrag und bittet darum, bei der Beschlussumsetzung folgende redaktionelle Änderung zum Sachverhalt zu beachten:

Die Suche nach Fördermitteln für dieses Projekt soll sich nicht nur auf das Land Mecklenburg-Vorpommmern beschränken, sondern es sind auch Fördermittel vom Bund, und Fördermittel im Allgemeinen zu suchen.

 

Herr Senator Bockhahn spricht sich unter Bezugnahme auf die Istanbul-Konvention
(Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt) für den Antrag und den vorliegenden Änderungsantrag Nr. 2021/AN/2541-04 (ÄA) aus.

 

Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bau eines barrierefreien Frauenhauses in die Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplanes erneut aufzunehmen.

Alle Fördermöglichkeiten dazu sind zu prüfen, um schnellstmöglich den geplanten Bau zu gewährleisten.

Über die Prüfergebnisse ist halbjährlich, beginnend ab 01.01.2022 der Bürgerschaft Bericht zu erstatten.

 

 

Beschluss Nr. 2021/AN/2541:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Bau eines barrierefreien Frauenhauses in die Fortschreibung des Gleichstellungsaktionsplanes erneut aufzunehmen.

Alle Fördermöglichkeiten dazu sind zu prüfen, um schnellstmöglich den geplanten Bau zu gewährleisten.

Über die Prüfergebnisse ist halbjährlich, beginnend ab 01.01.2022 der Bürgerschaft Bericht zu erstatten.

 

Die Zielstellung muss sein, dass das Frauenhaus spätestens Ende 2026 in Betrieb genommen werden kann.
 

Der KOE wird beauftragt, eine abgestimmte Entwurfsplanung Bau (EW-Bau)
bis Ende September 2023 vorzulegen.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt