12.10.2021 - 5.1.5 Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Maronde erläutert den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ für das Stadtzentrum der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Auf einen offenen Städtebaulichen Ideenwettbewerb folgte, in Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und den Ausschüssen der Bürgerschaft, die Erarbeitung eines Quartierblattes, dessen dargestellte Planungsziele die Grundlage für die Aufstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen im B-Plan Entwurf bilden. Die Planung umfasst den Neubau von Wohn- und Geschäftshäusern, die Erweiterung des Rathauskomplexes und die Errichtung von Tiefgaragen unter den Baugebieten mit angemessener Reduzierung der derzeit nach Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze.

 

Herr Porst kritisiert, dass der Bebauungsplan keine Aussagen und Festsetzungen zur Architektur z.B. Fassadengestaltung enthält, obwohl diesbezüglich Ausarbeitungen im Quartiersblatt vorgenommen wurden. Darüber hinaus erklärt Herr Porst, dass er es für inakzeptabel hält, wie der Bebauungsplan das Quartiersblatt „aufweicht“. Herr Maronde erläutert einige gestalterische Festsetzungen und informiert, dass es sich bei den Bauflächen um städtisches Eigentum handelt, dessen Gestaltung demnach in eigener Hand liegt.

 

Herr Brincker und Herr Bothur stimmen Herrn Porst in der Kritik um die gestalterischen Anforderungen an den Bebauungsplan zu und weisen überdies darauf hin, dass ein gestalterisches Eingreifen nur innerhalb des B-Plan Verfahrens möglich ist. Herr Bothur befürchtet ferner, dass alles was nicht verbindlich im Bebauungsplan festgesetzt wird, später unter einem Wirtschaftlichkeitsvorbehalt steht und keine Umsetzung findet.

 

Frau Schulz nimmt Bezug auf die Festsetzung zu Solaranlagen, die gemäß Bebauungsplan nicht sichtbar auf den Dächern installiert werden sollen und hält dies für den falschen Ansatz um klimaneutral zu werden. Weiter bemängelt sie die fehlende Ausführung der Qualität der extensiven Dachbegrünung und regt an diesbezüglich den Hinweis „ökologisch wertvoll“ zu ergänzen. Weiterhin erfragt Frau Schulz, warum die Mindestanforderungen an Spielplätze abgesenkt wurden.

Herr Maronde erläutert, dass es sich bei der städtebaulichen Konfiguration der Baufelder im Herzen der Innenstadt um komplett bebaute Flächen handelt, die begrenzt sind und daher die Hinterhöfe für die Errichtung von Spielplätzen genutzt werden. Aufgrund der Umsetzung einer unauffälligen Gestaltung sind Spielplätze auf Dächern nicht realisierbar. Eine mögliche sichtbare Anbringung von Solaranlagen an Dachschrägen, wird Herr Maronde prüfen. Herr Porst ergänzt, dass Solaranlagen an Gebäuden die unter Denkmalschutz stehen nicht sichtbar angebracht werden müssen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Brincker nach den Hintergründen für die lange Bearbeitungszeit des Bebauungsplanes gibt Herr Maronde den Wettbewerb, die Planung und das Warten auf Zuarbeiten als einige ausschlaggebende Faktoren an.

 

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Beschluss:

 

  1. In Abänderung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, Beschluss-Nr. 2017/BV/2897 vom 13.09.2017, wird die Plangrenze des Aufstellungsbereiches geändert und die Abgrenzung wie im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 11.M.200 (Anlage 1) beschlossen.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“, begrenzt

- im Norden: durch die Straßenmitte der Straße „Vogelsang“

- im Osten: durch die Grundstücke östlich der „Kleine Wasserstraße“

- im Süden: durch eine Linie entlang der Nordseite des Rathausanbaus und
   durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Grundstücke an der
   „Großen Scharrenstraße“

- im Westen:  durch eine Linie im Abstand von 2,25 m westlich zu den Straßen-
   bahngleisen,

bestehend aus der Planzeichnung Teil A und dem Text Teil B, einschließlich örtlicher Bauvorschriften (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2), werden in der vorliegenden Form gebilligt.

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ (Anlage 1) sowie dessen Begründung einschließlich der Anhänge (Anlage 2) sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2, Absatz 3 Satz 1 und § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.
  2. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 3, Absatz 3 und § 4 Absatz 2 BauGB zu dem v. g. Entwurf, dessen Begründung einschließlich Anhänge (Anlage 1 und 2) zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 11.M.200 „Am Rathaus/Am Schilde“ ist ortsüblich bekannt zu machen, zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.

 

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ksd.rostock.de/bito020?TOLFDNR=7159735&SILFDNR=1008212&TOLFDNR=7159735&selfaction=print