22.09.2021 - 6.2 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE.PARTEI und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kolbe stellt den Antrag 2021/AN/2580 kurz vor und informiert weiterhin, dass der Boden der Fiete-Reder-Halle zeitlich am Ende sei und dringend eine Lösung gefunden werden muss. Auch wenn es eine Ausnahmegenehmigung für jedes Spiel für 400 Zuschauer gibt, müssen Sofortmaßnahmen eingeleitet werden.

 

Herr Brandes informiert, dass die Zulassung für die 400 Zuschauer nicht bei jedem Spiel neu beantragt werden muss.

 

Ebenfalls informiert Herr Brandes, dass der Hallenboden 2015 instandgesetzt wurde und es bestand Klarheit darüber, dass die verbleibende Lebensdauer 7 Jahre wohl nicht übersteigen wird. Die noch vorhandenen Parkettteile sind durch das Abschleifen inzwischen nicht mehr mit der erforderlichen Stärke vorhanden.

 

Der KOE hat nach Alternativlösungen geschaut. Eine Umsetzung der Sanierung des Bodens ist 2022 anvisiert. Zur Sanierung der Fiete-Reder-Halle insgesamt muss vom Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt eine Aufgabenstellung an den KOE erfolgen.

 

Herr Röhl stellt klar, dass es aktuell keine Alternative für die Vereine gibt. Es muss alles daran gesetzt werden, dass diese Halle im Netz bleibt.

 

Es erfolgt eine umfangreiche Diskussion.

 

Herr Bockhahn informiert, dass ab der C-Jugend mit Haftmittel gespielt wird. Abnutzungserscheinungen des Bodens sind ganz normal. Der Boden müsste grundhaft saniert werden.  Anders   wäre   die   Halle  nicht   mehr   nutzbar, da  Verletzungsgefahr  besteht.  Herr Bockhahn informiert ebenfalls, dass 2015/2016 finanzielle Mittel eingestellt waren, wegen der Planungen eines alternativen Standortes wurden diese Pläne leider nicht weiterverfolgt.

 

Es erfolgt nochmals eine kurze Diskussion.

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:


1. Die Nutzung der Fiete-Reder-Halle für den Ligaspielbetrieb mit

Zuschauer*innen unverzüglich wieder zu ermöglichen.
2.  Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, sind den betroffenen

Vereinen umgehend Alternativen anzubieten.
3.  Den Vereinen dadurch entstehende Kosten und Mindereinnahmen sind

auszugleichen.
4.  Für die Perspektive der Halle bzw. des Standortes sind der

Bürgerschaft bis zum Dezember 2021 Optionen vorzulegen.
5.  Die Ertüchtigung oder Sanierung des Hallenbodens hat unverzüglich zu

erfolgen. Für die Zeit der Bauarbeiten gelten die Punkte 2 und 3

entsprechend.
6.  Der Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport ist in jeder Sitzung

über den aktuellen Sachstand zu informieren.
 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt