23.09.2021 - 5.2 Fortfall der Freihaltetrasse für die verkehrlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Engelmann stellt die Beschlussvorlage sowie die Änderungsanträge vor. Der Ausschuss hat die Vorlage bereits in seiner Sitzung am 12.08.2021 behandelt und abgelehnt.

 

Herr Bauer befürwortet den Erhalt der Freihaltetrasse, da sich zukünftig eventuell doch entsprechende Bedarfe ergeben.

 

Herr Porst erläutert, dass bei einem Fortfall der Freihaltetrasse die Fläche für Wohnungsbau oder die kombinierte Eis- und Schwimmhalle genutzt werden könnte.

 

Herr Hannemann merkt erneut an, dass das Unfallgeschehen bei der Studie nicht berücksichtigt wurde. Er spricht sich für den Erhalt der Freihaltetrasse aus.

 

Herr Matthäus stellt klar, dass der von der Bürgerschaft beschlossene Prüfauftrag ergeben hat, dass die Verkehrstrasse nicht freigehalten werden muss. Auch die größeren Unternehmen in der Umgebung, mit denen ebenso Gespräche geführt wurden, haben keinen Bedarf diesbezüglich angemeldet. Stattdessen könnten auf der Westseite der Bahngleise beispielsweise ein Buswendeplatz und ein Parkhaus entstehen.

 

Herr Bauer führt an, dass auch die Brücke in Warnemünde bedacht werden muss. Diese sackt aktuell ab und könnte irgendwann wegfallen.

 

(Ergänzung Herr Matthäus, 29.09.2021, per E-Mail: Das Brückenbauwerk B 155 (Nordkreuz) im Zuge der K.-F.-Kerner Straße in Warnemünde weist keine Setzungen auf! Lediglich der nördlich anschließende Straßendamm weißt auf Grund der Gründungsart und den vorhandenen Baugrundverhältnissen Setzungen auf. Diese Setzungsprognosen sind bereits aus der Planung bekannt und werden seit dem Bau überwacht, dokumentiert und sind von anfänglichen mehreren Zentimeter auf 1 bis 2 mm pro Jahr abgeklungen. In der Örtlichkeit sichtbare Setzungserscheinungen des Straßendammes im angrenzenden Bereich zum Brückenbauwerk werden nach dem Abklingen der Setzungen in den nächsten Jahren planmäßig behoben. Eine Gefährdung des öffentlichen Straßenverkehrs lag und liegt nicht vor.)

 

Frau Mucha stellt zudem fest, dass der ÖPNV im Änderungsantrag des Ortsbeirates irreführend ist. Die Formulierung suggeriert, dass eine Straßenbahntrasse über die Stadtautobahn geführt werden soll. Sie schlägt daher vor, dass der Ausschuss einen entsprechenden Änderungsantrag stellt.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich darauf, den Änderungsantrag des Ortsbeirates abzuwandeln und einen ersetzenden Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut zu stellen:

 

„Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde/Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und dem Industriestandort Warnemünde künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen, können in einer Dimension entfallen, welche Entwicklungen zur Überwindung der räumlichen Trennung zwischen Groß Klein und Lichtenhagen und weiteren städtebaulichen Entwicklungen im gesamten Nordosten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht widersprechen. Dies gilt insbesondere für den zukünftigen Fuß- und Radverkehr. Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies jeweils nachzuweisen.“

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, dass für die Anbindung des Industriestandortes Warnemünde / Groß Klein eine Straßenverbindung zwischen der Stadtautobahn und der Werftallee im Raum Groß Klein künftig nicht mehr Bestandteil der verkehrlichen Planungen ist.

Die dafür in diesem Raum im Flächennutzungsplan dargestellten Verkehrsflächen entfallen daher. Bei stadträumlichen Planungen und Verfahren für den Raum ist dies künftig zu beachten.

 

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Abstimmung über den ersetzenden Änderungsantrag des Ausschusses (2021/BV/2334-04 (ÄA)):

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage