16.09.2021 - 5.1 Quartiersexposé WarnowQuartier

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt kurz in die Beschlussvorlage ein und schlägt vor, den Fokus der Diskussion insbesondere auf den ÄA -01 zu legen, da hier ein Finanzbezug bestünde.

 

Herr Eisfeld gibt den Hinweis, dass, unabhängig davon, dass er gegen diesen Antrag gewesen sei, die Bürgerschaft einen Grundsatzbeschluss zum Erbbauchrecht beschlossen habe und dieser dementsprechend einzuhalten sei. Er kritisiert jedoch, dass hierdurch evtl. die Umsetzung des Projektes gefährdet werden könne.

 

Herr Sens führt aus, dass die Vergabe von Erbbaurecht grundsätzlich auch wirtschaftlich sinnvoll sei. Die Stadt würde sonst Grundstücke verkaufen mit denen private Investoren dann Gewinn erzielen.

 

Herr Frank merkt an, dass der Änderungsantrag den Grundsatzbeschluss noch verschärfe. Demnach seien gar keine Ausnahmen mehr sondern ausschließlich nur noch Erbbauchrechtsverträge zulässig.

 

Eine eindeutige Formulierung sei wichtig um in Verhandlungen sicher und klar auftreten zu können, außerdem würde die Zulässigkeit von Ausnahmen die Vertragsverhandlungen womöglich unnötig verlängern, erläutert der Vorsitzende.

 

Die Mitglieder des Ausschusses diskutieren die Auswirkungen des Änderungsantrages.

 

Der Vorsitzende lässt die Änderungsanträge und anschließend die geänderte Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt zur Entwicklung des Modellvorhabens WarnowQuartier:

 

  1. Das Quartiersexposé mit Stand vom 19.07.2021 (Anlage 1) mit seinen städtebaulichen Zielen zur Entwicklung des WarnowQuartiers wird als Zielstellung für den Rahmenplan bestätigt.

Die zu erwartenden Ergebnisse der Fachgutachten, insb. das Hydrologische Gutachten, das Energiekonzept und die vorbereitende Verkehrsuntersuchung sind in den weiteren Planungsprozessen zu berücksichtigen.

  1. Der Bebauungsplan Nr. 13.MU.204 „WarnowQuartier, Dierkower Damm“ wird auf Grundlage des Quartiersexposés parallel zur Erstellung des Rahmenplans entwickelt; der Vorentwurf mit Stand vom 09.07.2021 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Grundstücke werden im Rahmen einer Konzeptvergabe an Investoren vergeben.

 

  1. Es wird eine Jury mit der strukturellen Zusammensetzung gemäß Anlage 1, Seite 19 gebildet, die das Modellvorhaben im WarnowQuartier und die Konzeptvergabe steuert und begleitet.
  2. Der erste Bauabschnitt wird zur BUGA 2025 realisiert.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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