09.09.2021 - 5.1.3 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Strauß stimmt den meisten geforderten Punkten zu. Die Vergabe in Erbbaurecht soll grundsätzlich angewandt werden. Allerdings ist die Konzeptvergabe keine Aufgabe des Amtes 62. Hier finden ausschließlich die formale Vertragsschließung und keine inhaltliche Bewertung statt. Die Durchführung von Hochbauwettbewerben für die Theaterwerkstatt und das Mehrgenerationenhaus wird als selbstverständlich angesehen.

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Punkt 3 des Beschlusstextes wird wie folgt ersetzt:

3.1      Die Grundstücke werden ausschließlich in Form von Erbbaurecht im Rahmen einer Konzeptvergabe an Investoren vergeben. Die Vergabe erfolgt durch das Amt 62 (Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt). Ausnahmen stellen die Grundstücke der Projekte Theaterwerkstatt und Kombi Kita/Seniorenheim dar, die vertraglich auf Basis des Vermieter-Mieter-Modells an die Nutzer gegeben werden.

3.2     Für die Theaterwerkstatt erfolgt ein Hochbauwettbewerb durch den KOE (Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock).

3.3     Für die Kita/Seniorenheim-Kombi werden ein Hochbauwettbewerb durch den KOE sowie parallel ein Interessenbekundungsverfahren durch das Amt 50 (Amt für Jugend, Soziales und Asyl) durchgeführt.

 

 

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Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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