15.09.2021 - 7.1 Informationsaustausch zwischen Verwaltung und A...

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Wortprotokoll

Frau Wilke vom Bauamt erläutert, dass das Land M-V im Mai 2021 das Zweckentfremdungsgesetz erlassen hat. Auf dieser Grundlage könnte die Stadt in Form der Erarbeitung einer Satzung von dem Gesetz Gebrauch machen. Dafür muss aber auch zusätzliches Personal und finanzielle Mittel für Sachkosten (z. B. für Software) eingestellt werden. Mit der Vorabinformation in den Ausschüssen und Fraktionen möchte die Verwaltung eine Abfrage im politischen Raum erwirken, denn ohne Bürgerschaftsbeschluss würde keine Satzungseinführung erfolgen.

Fazit aus der Diskussion der Mitglieder:

Zurückstellung der Angelegenheit. Bei einer Notwendigkeit zur Einführung der Satzung werden sich aus dem politischen Raum zu gegebener Zeit Initiativen bilden.

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