13.10.2021 - 12 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Derzeit erfolgt in der Stadtverwaltung der Prozess der Haushaltsaufstellung. Nach jetziger Terminplanung ist beabsichtigt, im Februar 2022 den Ortsbeiräten die Haushaltssatzung 2022/2023 zu übergeben und im März 2022 diesen den Ortsbeiräten und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zu präsentieren.

 

Das Ortsamt informiert, dass es Änderungen im Verfahren mit den Geldern aus dem Budget des Ortsbeirates geben soll. Ab sofort können beantragte Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget vorab nur noch zu 50% ausgezahlt werden. Die übrigen 50% werden erst nach erfolgter Maßnahme/Projekt überwiesen. Das bedeutet für Antragsteller, dass diese künftig in Vorkasse gehen müssen. Kann der Antragsteller dies nicht leisten, können abweichende Regelungen getroffen werden.

 

Frage Herr Stiehm:

Besteht die freie Wahl der Zuwendungsempfänger?

-         grundsätzlich ja 

-         ortsteilbezogene, gemeinnützige Maßnahmen

-         max. 3000 Euro ja Antrag

 

Stand Ende August hat der OBR noch 2500,- Euro zur Verfügung. Anträge für 2021 sollten bis zur/in der Novembersitzung Sitzung gestellt werden.