21.09.2021 - 6 Budget des Ortsbeirates

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Wortprotokoll

Das Ortsamt informiert den Ortsbeirat über Änderungen im Verfahren mit Budgetgeldern. Ab sofort können beantragte Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget vorab nur noch zu 50% ausgezahlt werden. Die übrigen 50% werden nach erfolgter Maßnahme/Projekt überwiesen. Demnach müssen Antragssteller künftig grundsätzlich in Vorkasse gehen. Kann der Antragssteller dies nicht leisten, können abweichende Regelungen getroffen werden.

 

Der Ortsbeirat fragte in der Sitzung vom 15.06.2021 nach, wie die Vorgehensweise für die Finanzierung von Bäumen durch das Ortsbeiratsbudget ist.  Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen teilt uns folgendes mit:

Die ersten 10 Baumstandorte sind durch das Amt für Stadtgrün bereits als Nachpflanzung für die Herbstbaumpflanzung 2021 vorgesehen; die Ausschreibung der Leistung befindet sich aktuell in Vorbereitung. Nachgepflanzt werden 10 Liquidambar - sogenannte Amberbäume - inkl. der notwendigen Bewässerungssäcke. Ein Ersatz der beschädigten Standorte findet also in jedem Fall statt.

Die grundsätzlichen Kosten für die Nachpflanzung eines einzelnen Standortes ergeben sich wie folgt: der Baum inkl. Pflanzung liegt bei ca. 1000 Euro netto; die Kosten für einen Bewässerungssack inkl. der notwendigen Fertigstellung- sowie einer 3 jährigen Entwicklungspflege liegen bei ca. 320 Euro. Eine genaue Bezifferung der Kosten ist erst nach Eingang der Angebote möglich, bei den genannten Preisen handelt es sich um eine Kostenkalkulation auf Basis der Erfahrungswerte der letzten Jahre.

Sollte der Ortsbeirat sich dazu entschließen, die geplanten Pflanzungen finanziell zu unterstützen, so müsste zunächst geklärt werden, in welchem Umfang sich das durch den OBR bereitgestellte Budget bewegen würde. Gemäß der Richtlinie zum Budget der Ortsbeiräte sollte eine einzelne Maßnahme die Grenze von 3000 Euro nicht übersteigen. Nach positiver Entschlussfassung, erfolgt eine Information durch das Fachamt an den zuständigen Senatoren, welcher über die Umsetzung der Maßnahme innerhalb der Stadtverwaltung verfügt. Die Mittel verbleiben beim Ortsbeirat, für die übernommenen Pflanzungen würde eine Teilrechnung des beauftragten Unternehmens an den OBR versandt werden, welche dieser eigenständig begleicht.

Der Ortsbeirat diskutiert, ob eine Investition durch das Ortsbeiratsbudget hier sinnvoll wäre. Er beschließt zunächst keine Mittel aus dem Budget bereitzustellen. Dennoch möchte der Ortsbeirat informiert werden, an welchen Standorten genau die Ersatzpflanzungen vorgenommen werden.