07.09.2021 - 5.1.1 Bebauungsplan Nr. 15.W.123 Wohngebiet „Ehemalig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller verweist auf die letzte Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 10.08.2021, in der unter TOP 5.1.6 inhaltlich die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt“ erläutert wurde. Nach der letzten Sitzung sind den Mitgliedern die erforderlichen Unterlagen zu dem Wegfall eines Wasserlaufes unter Berücksichtigung der Erschließungsverträge und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zugegangen. Herr Bothur erklärt, dass damit die Fragen seinerseits geklärt wurden.

 

Herr Massenthe (Vorsitzender OBR Gehlsdorf) richtet sich mit der Bitte um Zustimmung der Beschlussvorlage an die Mitglieder und erläutert, dass der OBR die Querverbindung erhalten möchte und das Vorhaben daher positiv bewertet.

 

Herr Porst erfragt erneut, warum der Wasserlauf nicht, wie ursprünglich geplant, in den letzten Jahren errichtet wurde. Herr Brincker schließt sich dieser Frage an.

Frau Gründel erläutert, dass die Entwicklung dieses Bereiches mit Blick auf die Entwicklung des gesamten Gebietes betrachtet wurde und wirtschaftlich bewertet die Entstehung bezahlbarer Grundstücke im Vordergrund stand. Ansonsten verweist sie auf die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung.

 

Herr Porst erkundigt sich weiter, wer die Kosten für die B-Plan Änderung übernimmt. Herr Jentzsch (WIRO) erklärt, dass die WIRO die Kosten trägt.

 

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Beschluss:

 

  1. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ zum Entwurf eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen, der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wurden gemäß ABWÄGUNGSUNTERLAGE (Anlage 1) dokumentiert und geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für ein Areal in Gehlsdorf die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“, begrenzt
     

im Nordosten: durch die Straße Zur Yachtwerft,

im Südosten: durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 442/122, die südöstliche Grenze des Flurstücke 442/153 und dessen gedachter Verbindung zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 442/157 auf den Grundstücken Kadettweg 6a und 7, Kutterweg 6a, 7, 8, 8a,


im Südwesten: durch die Unterwarnow und

im Nordwesten:  durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/120, die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/150 und dessen gedachter Verbindung zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 442/146 auf den Grundstücken Jollenweg 7, Zeesenweg 7, 8, 9, und 10
 

bestehend aus der PLANZEICHNUNG (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als SATZUNG (Anlage 2).

 

  1. Die BEGRÜNDUNG einschließlich Umweltbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage