15.09.2021 - 8 Informationen des Ortsbeiratsvorsitzenden und d...

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Wortprotokoll

Frau Nerger informiert:

 

  • Das Tiefbauamt informiert zu folgenden Punkten eines Fragenkataloges, welche über den Ortsbeiratsvorsitzenden Herrn Kunze an das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft weitergeleitet worden sind:

 

1.1    unberechtigt genutzte Fläche des Damerower Weges durch den Rittmeister (Zaun und Wirtschaftshof)

In Zusammenarbeit mit dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt ergab eine Prüfung, dass sich die Toranlage im Rahmen der Grenzen eines mit dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt abgeschlossenen Vertrages befindet. Die Zaunanlage befindet sich ebenfalls innerhalb der vereinbarten Grenze einer Fläche, welche Vertragsgrundlage eines weiteren Vertrages mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist.

Der Ortsbeirat äußert seinen Unmut über die vertraglichen Gegebenheiten, die nunmehr geschaffen worden sind.

 

1.2    Markierung Ladezone

Für diesen Bereich prüft das Amt für Mobilität, in wie weit der Markierungs- und Beschilderungsplan umgesetzt worden ist. Wenn das der Fall ist, kann hier bei unerlaubtem Parken der Lieferfahrzeuge lediglich der KOD Einfluss nehmen.

 

1.3    Entfernte Grenzpunkte während der Hotelerweiterung/ Parkplatzneubau

Dieser Vorgang ist bereits durch das Ortsamt an das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt weitergeleitet worden und wird dort geprüft.

 

1.4   Abstimmung zwischen Frau Riebe und dem Tiefbauamt

Es hat bereits eine lösungsorientierte Abstimmung stattgefunden. Dem Wunsch von Frau Riebe nach einem öffentlich bestellten Vermesser folgend, wird im Rahmen der Bearbeitung – wie unter Ziff. 1.3 beschrieben - bereits durch das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt entsprochen. 

 

 

 

 

 

  • Antrag eines Einwohners zum B-Plan Nr. 09.W.189 "Wohngebiet Nobelstraße"

Frau Nerger informiert darüber, dass am  25.08.2021 ein Antragsschreiben eines Einwohners zur Erweiterung des Geltungsbereichs zum B-Plan Nr. 09.W.189 "Wohngebiet Nobelstraße" im Ortsamt eingegangen, welches in Kopie an den Ortsbeiratsvorsitzenden weiterleitet worden ist. Das Original ist postalisch dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft zugegangen.

 

Auf Nachfrage informierte Herr Kunze darüber, dass dieses Thema in die kommende Ortsbeiratssitzung vertagt werden würde.

 

  • Verkehrszählung

Frau Nerger führt aus, dass ein telefonischer Austausch mit dem zuständigen Fachbereich stattgefunden hat. Dieser wird auf Basis der Niederschrift eine Verkehrsmessung in die Wege leiten und sodann im Ergebnis dessen einen Vergleich darstellen. Die Messpunkte werden sich dabei am Biestower Damm und Am Dorfteich (Engstelle) befinden.

 

Herr Kunze und Herr Pehn erläutern, dass es bereits vor geraumer Zeit die Vergleichszahlen im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung vorgestellt worden sind. Demnach müssen bereits Vergleichsmessungen durchgeführt worden sein.

 

Das Ortsamt wird erneut gebeten, den Sachverhalt mit dem zuständigen Fachbereich abzustimmen und den Sachstand darlegen.

 

 

 

 

Antrag einer Anwohnerin u.a. zur Verkehrssituation „Damerower Weg“  

 

Herr Kunze informierte über ein sehr ausführliches Antragsschreiben einer Anwohnerin, in welchem sie um Prüfung folgender Fragen/ Hinweise bat:

 

  • der im Sommer 2020 hinzugekommene aufgepflasterte Gehweg niveaugleich zum restlichen Gehweg umgebaut wird
  • das Verkehrszeichen 240 - „Gemeinsamer Geh- und Radweg“, wie in Deutschland üblich, am rechten Verkehrsflächenrand aufgestellt wird
  • das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ entfernt wird
  • die befestigte Fläche auf das notwendige Maß von 2-Richtungs-Geh- und Radwegen unter Berücksichtigung der Anzahl Fußgänger und Radfahrer (ERA2010 bzw. EFA) verschlankt wird
  • der Damerower Weg so gestaltet wird, dass Aufenthalt und Kommunikation im Vordergrund stehen, gute Luft und Ruhe erhalten bleiben, Menschen entspannt und sicher flanieren können
  • die gefährliche Aufpflasterung entfernt wird
  • Schlaglöcher und damit Pfützen/ Eisglätte beseitigt werden
  • Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) umgesetzt werden
  • der Bürgerschaftsbeschluss vom 05.05.2020 „Barrierefreies Bauen auf öffentlichen Verkehrsflächen“ (verbindliche Planungsgrundlage) umgesetzt wird
  • die Bewegungsflächen und nutzbaren Gehwegbreiten für die barrierefreie Nutzung eben, erschütterungsarm berollbar, hindernisfrei und übersichtlich umgebaut werden
  • Fahren, Halten und Parken von Kfz unterbunden wird
  • muskelkraftgetriebene Fahrzeuge das Recht erhalten, auf den Parkplätzen zu parken
  • alle  Auto-betreffenden-Verkehrszeichen- und Einrichtungen, die sich auf Fahrbahnen beziehen, abzubauen, denn weder in Verkehrsberuhigten Bereichen noch bei Geh- und Radwegen handelt es sich um Fahrbahnen
  • die geplanten Kfz-Abbiegestreifen von der Satower Straße in den Damerower Weg entfallen
  • Fußgänger und muskelkraftgetriebene Fahrzeuge bei Überqueren der Satower Straße, auch nach Umbau der Satower Straße, ohne Umgehungswege, von einer Seite zur anderen gelangen
  • sollte nach Umbau der Satower Straße eine Lichtsignalanlage am Knotenpunkt erforderlich sein, so ist Fuß- und Radverkehr getrennt zu signalisieren, „Zebrastreifen“ sind zu favorisieren

 

Frau Nerger führte hierzu ergänzend aus, dass der Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau - Herr Holger Matthäus - darüber informierte, dass mit dem Widerspruch (Antrag vom 26.05.2021) zur verkehrsrechtlichen Allgemeinverfügung, gegenwärtig eine Zuständigkeit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht mehr gegeben ist. Der Vorgang wurde in Folge dessen zuständigkeitshalber an die nächste Instanz - hier: das Landesamt für Straßenbau und Verkehr - weitergeleitet. Herr Matthäus warb im Weiteren um Verständnis, dass nunmehr zu dem laufenden Verfahren keine öffentliche Positionierung seitens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erfolgt. Einhergehend mit der Erinnerung bat der Senator seinen Fachbereich um Einholung einer Stellungnahme zum aktuellen Status des Verfahrens.

 

Herr Kunze äußerte seinen Unmut über die Vorgehensweise im Umgang mit dem Antragsschreiben der Einwohnerin. Für ihn ist zwingend die Beteiligung des Ortsbeirates zu gewährleisten. Er äußert Bedenken dahingehend, dass ohne Einbeziehung des Ortsbeirates Entscheidungen herbeigeführt werden, die für den Ortsteil nicht zuträglich sind.