08.09.2021 - 9 Bericht des Ortsamtes

Reduzieren

Wortprotokoll

1. Spielplatz Hohe Düne

In der letzten Sitzung gab es zu der Information den Spielplatz Hohe Düne betreffend Nachfragen des Ortsbeirates. Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofwesen teilt dazu mit, dass die Lieferung sowie Montage von dem neuen Spielschiff insgesamt 43.961,35 € kostet. Eine Umgestaltung des gesamten Spielplatzes findet nicht statt. Es wird nur das alte Spielschiff ausgetauscht. Dieses war moralisch und vor allem technisch verschlissen. Der sehr hohe Reparaturaufwand war personell und finanziell nicht mehr vertretbar.

 

2. Hinweis zu einem abgestellten Fahrzeug im Kapitän-Hahn-Weg

Das Ortsamt erhielt einen Hinweis zu einem seit längerem abgestelltem Fahrzeug. Diesen Hinweis haben wir an den Allgemeinen Ordnungsdienst weitergeleitet. Der AOD teilte mit, das das Fahrzeug bereits am 05.08.21 bei Klarschiff aufgenommen (KS: 67201) wurde. Es wird versucht den Halter des Fahrzeuges zu erreichen, damit sich die Entfernung des Fahrzeuges beschleunigt. Hier könnte es noch eine Weile dauern, bis sichtbare Erfolge für die Anwohner vorliegen.

 

3. Einladung des Senator Herr Matthäus

- Bildung einer Lenkungsgruppe - Mobilitätskonzept

An den Ortbeirat erging eine Einladung  des Senators an die beiden Ortsbeiräte Warnemünde/ Diedrichshagen und Markgrafenheide/ Hohe Düne zu einem Termin am 27.10.21 in der Thematik - Bildung einer Lenkungsgruppe – Mobilitätskonzept Warnemünde. In dem Termin wird mit den Vertreterinnen beider Ortsbeiräte das Projekt und der Projektstart besprochen und u. a. auch, wie viele Vertreterinnen aus den beiden Ortsbeiräten in der Lenkungsgruppe direkt eingebunden werden sollen, ob eine Lenkungsgruppe generell mitgetragen wird usw.. Da auch bei dieser Beratung die Regeln der Corona-Landesverordnung eingehalten werden müssen, wird gebeten, dass am 27.10.21 max. 5 Vertreterinnen je Ortsbeirat an der Beratung teilnehmen. Der Ortsbeirat wird gebeten, die Vertreter zu benennen.

Weiterhin wird gebeten von den Teilnehmern die Kontaktdaten an die SB Bürgerbeteiligung weiterzuleiten, da diese vorab gerne mit den Teilnehmenden Kontakt aufnehmen möchten.

 

Folgende OBR-Mitglieder werden teilnehmen: Henry Klützke, Tilo Segert und Florian Gross

 

4. Rückmeldung des Stadtforstamtes zur 10 Jahresplanung

Das Stadtforstamt teilt mit, das sie nur mittelbar in zwei Punkten, beide sind vor allem auch oder ausschließlich mit dem Tiefbauamt verbunden.

1. Errichtung eines DB Haltepunktes Wiethagen

Beteiligt sind hier Forstamt und Tiefbauamt, letzteres hat mitgeteilt, dass es in dieser Thematik, auf Einladung der DB AG einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin am 19.08.2021

gegeben hat. Erst im Ergebnis der Vorplanung kann über die konkrete technische Umsetzung inkl. zu erwartender Kosten konkretes mitgeteilt werden bzw. dann danach ein

finaler Bürgerschaftsbeschluss herbeigeführt werden.

2. Verbesserung Straße vom OT Wiethagen bis Ruheforst

Öffentlich gewidmete Straße in Verantwortung Tiefbauamt, wird regelmäßig im bestehenden Zustand repariert. Weitere Planungen sollten im Tiefbauamt erfragt werden.

 

5. Anfrage des OBR an die BIMA

Der Ortsbeirat bat um Auskunft zu Baumpflegemaßnahmen in der Wohneinheit Hohe Düne 22-27 gebeten.

Dazu teilt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit, dass auf den gesamten Wohnliegenschaften der BIMA in Rostock und Umland turnusmäßige Baumkontrollen durchgeführt worden sind. So auch auf der Liegenschaft „Hohe Düne 22-27, 18119 Rostock“. Das Baumkataster der Liegenschaft umfasst derzeit 60 Bäume. Bei 18 Bäumen handelt es sich um verschiedene Arten von Pappeln. Im Ergebnis der diesjährigen Baumkontrolle müssen entsprechende baumpflegerische Maßnahmendurchgeführt werden. Diese umfassen sowohl Totholz-/Fremdbewuchsentfernungen als auch Baumfällungen (bei insgesamt 6 Bäumen). Die Ausschreibung zur Vergabe der Baumpflegemaßnahmen befindet sich in Vorbereitung und wird zeitnah durchgeführt. Die Beauftragung erfolgt dann Ende September und die Umsetzung voraussichtlich im Oktober (unter Beachtung und Einhaltung der naturschutzrechtlichen Vorgaben).

 

6. Anfrage des OBR zu Albin-Köbis-Straße 7c-e – Meldestatus

Die Kommunale Statistikstelle teilt folgende Angaben zu der Datenanfrage des Ortsbeirates nach dem Einwohnermelderegister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Stand 31.08.2021, mit:

Albin-Köbis-Straße 7 C - E

Bevölkerung insgesamt:   52 Personen

davon

mit Hauptwohnung:         45 Personen

mit Nebenwohnung:          7 Personen

 

7. Umbau Wohnhaus – Hohe Düne

Es wird über die Genehmigung eines Bauvorhabens – Hohe Düne 10a, informiert.

 

8. Zuarbeit Haushaltsplanung zu den Haushaltseckwerten bzw. zum Entwurf des Doppelhaushaltes 2022 / 2023

Das Amt für Mobilität teilt zur Zuarbeit des Ortsbeirates in der Thematik Haushaltsplanung mit, dass von der Liste folgendes Projekt in die Haushaltsplanung (Entwurf) aufgenommen wurde:

Markgrafenheide, Ortseingang Stubbenwiese

Mittelinsel und Gehweg, für 2022 sollen Planungsmittel und für 2024 Baumittel eingestellt werden. Es gibt eine gemeinsame Haushaltsplanung der Ämter 66 und 68 für neue Maßnahmen an Verkehrsanlagen.

Zuarbeit des Tiefbauamtes

Markgrafenheide:

siehe Ausführungen im Schreiben vom 06.09.2021 und wird vom Tiefbauamt nicht verfolgt, da nicht umsetzbar ohne eine Entwässerungslösung.

Hinrichshagen:

zu Punkt 1: Neuanlage eines ca. 80 m langen Fußweges

Das Tiefbauamt sieht hier keine zwingende Notwendigkeit, zumal die Neuerrichtung eines neuen Gehweges einen erheblichen Eingriff in den Waldbestand darstellen würde, was ein nicht einfaches Waldumwandlungsverfahren erforderlich machen würde. Maßgeblich und entscheidend sind hier jedoch die diesbezüglich fachlichen Bewertungen des Forstamtes sowie des Amtes für Mobilität dazu.

Hohe Düne:

zu Punkt 1: Pfütze  Nr. 12 b

Hier handelt es sich um eine Reparaturmaßnahme, welche geplant werden muss. Auch hier ist der Verbleib des Oberflächenwassers nicht geklärt und sehr problematisch.

zu Punkt 2: Fahrradabstellanlage Parkplatz An der See

Die Notwendigkeit einer Erweiterung wird hier zunächst noch nicht als prioritär eingeschätzt. Die begrenzt verfügbaren Investitionsmittel werden daher mittelfristig in höher priorisierte Standorte eingesetzt.

 

9. 10 –Jahresplanung der Ämter / Haushalt 2024 – 2032 - Informationen seitens der Zuständigkeit des Tiefbauamtes

Markgrafenheide:

Neubau eine Seite Fußweg A.-Köbis-Str. 7-11

Erst wenn eine Lösung zur Oberflächenentwässerung für den gesamten Ortsteil seitens des WWAV im Zusammenwirken mit der Nordwasser GmbH gefunden wurde, kann die grundhafte Erneuerung des gesamten Straßenzuges im investiven Haushalt als Einzelvorhaben eingeordnet werden. Die Planung und bauliche Herstellung nur eines Gehweges losgelöst von der Gesamtbetrachtung der Verkehrsanlage (Fahrbahn) ist nicht zielführend und wird vom Tiefbauamt nicht verfolgt, da nicht umsetzbar ohne eine Entwässerungslösung.

Waldweg

Auch der Waldweg weist substanzielle und funktionale Mängel – so u.a. ebenfalls eine fehlende Entwässerungsmöglichkeit – aus. Auch hier ist diese zunächst zu lösen, bevor eine grundhafte Erneuerung der Verkehrsanlage (investives Vorhaben) eingeordnet wird. Bis dahin muss die Funktionalität der Verkehrsanlage im Rahmen turnusmäßiger Reparaturarbeiten erhalten werden.

Hinrichshagen:

Erneuerung Fuß-/ Radweg am Kuhhof

Es ist beabsichtigt, diese Maßnahme in 2022 zu realisieren, sofern der entsprechende Planungsvorlauf bis zur Ausschreibung und Vergabe gesichert werden kann.

Wiethagen:

Neuerrichtung Bahn – HP Wiethagen

Dazu hat es am 19.08.2021 einen gemeinsamen Vor – Ort – Termin mit Vertretern der DB AG gegeben. Es wird erwartet, dass der HRO demnächst eine Planungsvereinbarung zur Erstellung einer Vorplanungsunterlage unterbreitet wird, die die HRO (Ämter 66 + 82) dann unterzeichnen werden. Auf dieser Grundlage  erfolgt dann eine Vorplanung mit der konkreten Festlegung zum Mikrostandort des HPés sowie den zu erwartenden Investitionskosten. Erst mit Vorliegen dieser Erkenntnisse wird dann eine Beschlussvorlage für die abschließende Entscheidung durch die Bürgerschaft vorbereitet (voraussichtlich 2023 – 2024). Sofern die Bürgerschaft entscheidet, wird nicht vor 2025/2026 mit der eigentlichen baulichen Errichtung gerechnet.

Straße Wiethagen bis Ruheforst

Ob und wann hier eine grundhafte Erneuerung dieses Straßenabschnittes mittelfristig möglich sein wird, hängt auch von der Höhe der Investitionskennziffern für das Tiefbauamt insgesamt ab, da die Summe aller Vorhaben die Höhe der verfügbaren Investitionsbudgets in 2022/2023 bereits bei weitem übersteigt.

 

10. 10 –Jahresplanung der Ämter / Haushalt 2024 – 2032 - Informationen seitens der Zuständigkeit des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft

Dem Ortsbeirat ist ein umfangreiches Schreiben zur Thematik zugegangen. Dieses durfte ich dem Vorsitzenden übergeben. Das Amt teilt mit, dass die Fortschreibung des Rahmenplanes Rostocker Heide derzeit im Entwurf fertig gestellt wird. Inhalt der Abstimmungen mit den Fachämtern ist auch die Priorisierung von Maßnahmen unter Beachtung der Ressourcen der Stadt. Die zugearbeiteten Maßnahmen des Ortsbeirates entsprechen weitestgehend den abgestimmten Zielen und Maßnahmen der Fortschreibung des Rahmenplanes. Daher wird grundsätzlich die Aufnahme der genannten Vorschläge in die Haushaltsplanung der Stadt befürwortet. Die zeitliche Einordnung bzw. in einzelnen Fällen die Präzisierung oder Ergänzung und Einordnung der Vorschläge wird in der Rahmenplanung Rostocker Heide, die der Bürgerschaft zum ersten Quartal 2022 vorgelegt werden soll, präzisiert. In dem Schreiben erfolgt weiterhin eine Einordnung der einzelnen Vorschläge.

 

11. Stellungnahmen des Amtes für Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaften

Verwertung Dünenweg 19/19a

Die befristete Vermarktung des Grundstückes Dünenweg 19 als Erholungsgrundstück wird gegenwärtig geprüft und eine zeitweise Vermietung des Objektes mit den Fachämtern erörtert. Der Dünenweg 19 a soll mittelfristig von den aufstehenden Gebäuden beräumt werden und im Sinne des Küstenschutzes der Forst übertragen werden.

Garagen im Wald Max- Reichpietsch-Str.

Die Mietverträge mit den Garagenpächtern auf den städtischen Flächen 91/4 und 19/4 im Waldbereich müssen differenziert betrachtet werden. Bei Vertragsbeendigung, sind die Garagen, je nach Vertragsgestaltung (BGB-Verträge/Altverträge nach Schuldrechtsanpassungsgesetz) durch die Eigentümer der Garagen von der städtischen Grundstücksteilfläche zu entfernen bzw. die Abrisse durch das Amt zu realisieren.

Die Kündigungsmöglichkeiten werden zeitnah geprüft und vorbereitet. Die Abrisse von aufstehenden bzw. leeren Gebäuden/Garagen, die durch das Amt zu realisieren sind, unterliegen der Prioritätenliste und der Freigabe durch den Artenschutz.