18.08.2021 - 10.10.1 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

In Anlage 1 und Anlage 2 der BV wird der bisherige Satz:

 

„Diese Sichtachsen sind aus der Stadthistorie heraus begründet und zwingend in angemessener Form freizuhalten. Die maximale Ausdehnung des Wettbewerbsgebiets in Richtung Osten ist durch die Ostseite der Wokrenter Straße begrenzt.
Der Hochbau kann maximal bis in die Mitte der Wokrenter Straße hineinragen.
Die Auswirkungen auf die Sichtachsen sind dabei schlüssig nachzuweisen.“

 

Wird geändert in:

 

Diese Sichtachsen sind aus der Stadthistorie heraus begründet und sind aus städtischer Sicht in angemessener Form freizuhalten. Die maximale Ausdehnung des Wettbewerbsgebiets in Richtung Osten ist durch die Ostseite der Wokrenter Straße begrenzt.
Der Hochbau soll grundsätzlich bis maximal an die westliche Bebauunsgkante/Bauflucht der Wokrenter Straße reichen. Eine (auch teilweise) Überschreitung ist indes maximal bis in die Mitte der Wokrenter Straße möglich, sofern die Auswirkungen auf die Sichtachsen schlüssig nachgewiesen sind

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt