24.08.2021 - 7.2 Bebauungsplan Nr. 16.SO.197 für das Sondergebie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Datum:
- Di., 24.08.2021
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Speisesaal Michaelwerk, Evangelische Stiftung Michaelshof
- Ort:
- Fährstraße 25, 18147 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kühn stellt sich als Planerin für das Projekt „Küstenmühle“ vor.
An Hand einer PowerPoint Präsentation erläutert sie die Inhalte des Aufstellungs- und Auslegungsbeschlusses zum B-Plan.
- es soll eine integrative Einrichtung entstehen
- die Küstenmühle ist ein Intergrationsbetrieb und beschäftigt Menschen mit und ohne Handycaps
- in einer Planzeichnung wird die Lage des B-Plan Gebietes gezeigt
- B-Plangebiet ist Außenbereich und unterliegt bauplanungsrechtlichen Festsetzungen
- erläutert die baulichen Nutzungen der verschiedenen Flächen
- Errichtung eines Lärmschutzwalls als Voraussetzung für die Realisierung der festgesetzten schutzbedürftigen Nutzungen
- durch die Errichtung des Lärmschutzwalls erfolgt ein Eingriff in den Bereich von Brutvogelgemeinschaften und Zauneidechsenhabitate
- hierfür wird eine Ausgleichfläche von 3000 m² bereit gestellt
- Zauneidechsen werden dorthin umgesetzt
- die Erdarbeiten für den Wall werden vom 01. Oktober bis 28. Februar erfolgen(außerhalb der Brutzeiten)
- der Wall wird mit böschungsgeeigneten und blühreichen Gräser- und Kräutermischungen aus regionalen Saatgut besäht
- eine Mahd erfolgt nur im Zweijahresrhythmus nicht vor dem 01. September
- innerhalb des Plangeltungsbereiches werden Ausgleichmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen z.B.:
- Einrichtung von Fledermausquartieren
- Nisthilfen für Turmfalken, Nischenbrüter und Sperlingen
- die Pflanzung von Obstbäumen (alte, regionaler Sorten)
- Erhaltungsgebot für vorhandene Bäume
- außerhalb des Plangeltungsbereiches können Eingriffe nicht vollständig ausgeglichen werden
- Inanspruchnahme eines Ökokontos
- Einzahlung in Baumfond der Stadt
- die Lärmschutzmaßnahmen an den Gebäuden wird erklärt
- weitere Verfahrensschritte:
- öffentliche Auslegung nach Billigung der Bürgerschaft für vier Wochen
- förmliche Beteiligung der Behörden
- Auswertung aller eingegangenen Stellungnahmen
- anschließend erfolgt Vorbereitung der endgültigen Planung für den Satzungsbeschluss
- geplant werden Unterkünfte für Menschen mit Handycap
- Werkstätten und Arbeitsstätten zur Integration werden geschaffen
- es werden keine Ferienwohnungen eingerichtet!
- Die Höhe der Objekte richtet sich nach dem Bestand von Gebäude
Diskussionspunkte:
Werden die Neubauten mit Solardächern ausgestattet?
- muss mit Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden
- gesamtes Ensemble der Gebäude steht unter Denkmalschutz (keine Einzelbaudenkmäler)
Sind Solaranlagen auf dem Wall möglich?
- müsste geprüft werden
Wer ist der aktuelle Betreiber der Küstenmühle?
Herr Dr. Knaape (Geschäftsführer der „Ohne Barrieren“ Wohnen und Sozialdienste gGmbH) antwortet:
- Küstenmühle Rostock e.V. , „Ohne Barrieren“ Wohnen und Sozialdienste gGmbH und „Leben mit uns“ gGmbH
- durch neues Konzept sind die Betreiber überzeugt, das Ensemble erhalten zu können
Werden Parkplätze geschaffen und sind sie wasserdurchlässig?
- Parkflächen sind bereits vorhanden, diese werden auch weiterhin genutzt
- es sind nicht alle der vorhandenen Parkflächen wasserdurchlässig
Gibt es tatsächlich Turmfalken in diesem Gebiet?
- Turmfalken wurden gesichtet, daher wird ein Nistplatz mit eingerichtet
Herr Massenthe bedankt sich für die Ausführungen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet, begrenzt
im Süden: durch die Bundesautobahn A19
im Westen: durch die L 22 (Hinrichsdorfer Straße),
im Norden und Osten: durch Brachflächen bzw. landwirtschaftliche Nutzflächen
soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.16.SO.197 Sondergebiet „Küstenmühle“
gemäß §2 BauGB und die öffentliche Auslegung beschlossen werden.
Planungsziele des Bebauungsplans sind
- Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes, um die Nutzungen Gastronomie,
- Werkstätten und Wohnen für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf zu kombinieren
2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16.SO.197 für das Sondergebiet „Küstenmühle“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil B (Anlage1), dem Entwurf
der Begründung dazu (Anlage 2) und dem Abwägungsergebnis der frühzeitigen
Beteiligung (Anlage 3), werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und
sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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11,7 MB
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