11.08.2021 - 6.2 Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in die B...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung, Zentrale Steuerung, erhält Rederecht und stellt das Businesskonzept der Beschlussvorlage zusätzlich anhand einer Präsentation vor.

Es wird darüber informiert, dass für den investiven Bereich 5,8 Mio. € zusätzlich benötigt werden. Diese Kosten sind über die Stadt aktivierungsfähig, da diese direkt im Zusammenhang mit den Investitionsprojekten anfallen. Auf Nachfragen wird geantwortet.

 

Die Mitglieder diskutieren die Angelegenheit.

 

Businesskonzept

 

Frau Dr. Bachmann weist auf redaktionelle Änderung im Businesskonzept hin. So ist auf Seite 3 zu korrigieren, dass das WarnowQuartier bis 2025 abgeschlossen sein wird – das wird es nicht. Auf Seite 22 ist unter Vergabe- und EU-Beihilferecht der Sachverhalt zu der noch nicht abschließend geklärten eigentumsrechtlichen Zuordnung der Flächen näher zu erläutern.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Bachmann erläutert die Verwaltung, dass die Erschließung für das gesamte Quartier durch die BUGA GmbH erfolgen soll, da hier die Gesamtsteuerung für das Projekt liegt.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Bachmann antwortet Frau Blaschka, dass derzeit Gespräche mit Investoren für die Multifunktionshalle (HALLE 625) im Stadthafen geführt werden.

 

Auf Nachfrage von Frau Dr. Bachmann antwortet die Verwaltung, dass die Thematik der Vorsteuerabzugsfähigkeit sowie der Gemeinnützigkeit derzeit in enger Abstimmung mit der Steuerberatung der IGA 2003 GmbH sowie dem Finanzamt ist. Herr Sandner ergänzt, dass Gemeinnützigkeit und Vorsteuerabzugsfähigkeit sich nicht kategorisch ausschließen.

 

Gesellschaftsvertrag

 

Frau Dr. Bachmann äußert, dass aus Ihrer Sicht der vorgesehene Vergabeausschuss mit nur drei Mitgliedern unterbesetzt wäre und hierzu ein Änderungsantrag empfehlenswert wäre. Herr Albrecht: unterstützt die Aussage und empfiehlt, dass mindestens sieben Mitglieder gesetzt sein sollten.

Die Verwaltung erwidert, dass die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse und der Gremien bewusst geringgehalten wurde, um größtmögliche Effektivität in den Arbeitsabläufen und Planungsprozesses zu erhalten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Neick, welche Rolle der BUGA-Ausschuss künftig einnehmen wird, antwortet Frau Blaschka, dass hierzu noch nicht abschließend diskutiert wurde. Unter Umständen kann der BUGA-Ausschuss mit dem Aufsichtsrat die Daseinsberechtigung verlieren.

Herr Neick plädiert dafür, dass der BUGA-Ausschuss als Gremium weiterhin bestehen bleiben sollte, damit dieser als informierendes Gremium auch für die Öffentlichkeit genutzt werden kann. Beim Aufsichtsrat und bei den Fachbeiräten ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

 

Frau Dr. Bachmann verweist auf den Bürgerschaftsbeschluss, der regelt, dass die Bürgerschaft in allen BUGA-Belangen zu beteiligen ist. Mit dem Aufsichtsrat wäre das nicht mehr gegeben. Daher greift sie den Vorschlag von der Verwaltung, Rechts- und Vergabeamt auf, und regt die Festlegung von Wertgrenzen im Gesellschaftsvertrag an, so dass ab einer bestimmten Grenze die Bürgerschaft bzw. deren Ausschüsse zu beteiligen wären.

 

Durchführungsvertrag

 

Frau Dr. Bachmann führt aus, warum der Durchführungsvertrag zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen wären sollte. Ihrer Meinung nach kann die HRO den Vertrag Stand heute noch nicht erfüllen, ist jedoch mit Vertragsunterzeichnung zahlungspflichtig -

ob die BUGA stattfindet oder nicht. Um das beurteilen zu können, hätte sie gern eine Rückwärtsrechnung der Projekte sowie eine Zusicherung der Projektverantwortlichen, dass diese innerhalb des Zeitplanes erfüllt werden können.

Dem entgegnet Frau Blaschka, dass die Gründung der BUGA GmbH nicht erforderlich wäre, wenn kein Durchführungsvertrag abgeschlossen wird.

Herrn Sandner wird Rederecht erteilt und er informiert, dass die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft sowie die Gesellschafter sich vorbehalten, ihr Engagement zurückzuziehen, wenn am 18.08.2021 keine Zustimmung zum Abschluss des Vertrages durch die Bürgerschaft erteilt wird. Sie sind seit 2017 in der Warteposition und jetzt sind Fakten für beide Seiten zu schaffen. Bezugnehmend auf die Zahlungsverpflichtung der Stadt, wenn die BUGA nicht stattfindet, äußert er, dass er das Risiko einer Absage der BUGA durch die Stadt Rostock zwar nicht sieht, er bietet aber an, dass über die Vertragsstrafe noch verhandelt werden kann.

Herr Albrecht wirbt daraufhin für Verständnis, da Rostock die Lücke für 2025 geschlossen hat und somit der DBG entgegengekommen ist. Dieser Aussage widerspricht Frau Blaschka und äußert, dass Rostock proaktiv die Bewerbung für 2025 angestoßen hat.

Auch Frau Krönert unterstreicht, dass sich die Stadt Rostock zu der BUGA bekannt hat und jetzt eine Entscheidung getroffen werden muss. Immerhin sind die Fördermittel des Landes an die BUGA gebunden. Dem widerspricht Frau Dr. Bachmann, worauf Herr Matthäus bekräftigt, dass in den interministeriellen Arbeitsgruppen des Landes MV immer wieder betont wird, dass die Fördermittel nur im Zusammenhang mit der BUGA gewährt werden.

 

Frau Dr. Bachmann hätte gern ein anderes Vergütungsmodell analog des Vertrages, den seinerzeit die DBG mit der Stadt Schwerin für die Austragung der BUGA in 2009 geschlossen hat. Herrn Sandner wird Rederecht erteilt und er informiert, dass die DBG seit 2017 ein neues Modell für die Nutzung/Berechnung der Lizenzgebühren hat und daher dieser Forderung nicht entsprochen werden kann.

 

Frau Tannhäuser fragt, ob die Buga auch durchgeführt werden kann, wenn nicht alle Projekte fertiggestellt sind.

Herr Schwarz erhält Rederecht und führt aus, dass die Investitionen in wesentlichen Teilen fertiggestellt sein müssen, damit die Buga durchgeführt werden kann. Die Investitionsprojekte sind die Grundlage, um hierauf den Teppich für die Bundesgartenschau auszulegen. So wird die HALLE 625 und die Warnowbrücke benötigt. Der Stadtpark muss in wesentlichen Teilen fertig sein, im WarnowQuartier muss ebenso ein Ziel für die Fertigstellung definiert sein. Der Buga-relevante Teil im WarnowQuartier sollte erschlossen sowie die südlichen Baufelder fertig sein. Ob dort dann 12 oder 17 Gebäude stehen, ist nicht entscheidend. Wichtig ist, dass die Buga mit dem Ausstellungskonzept und die Investitionsprojekte zeitlich gemeinsam geplant werden müssen. Anderenfalls entstehen zusätzliche Kosten, die vom Budget nicht gedeckt sind und auch nicht gedeckt werden können.

Daher sind relevante Entscheidungen jetzt zu treffen und können nicht länger Monat für Monat verschoben werden.

 

Frau Dr. Bachmann beantragt die punktuelle Abstimmung über die Beschlussvorlage. Die Mitglieder werden hierzu um Abstimmung gebeten:

 

dafür  1

dagegen 5

Enthaltung 3

 

Somit erfolgt keine punktuelle Abstimmung.

Zunächst wird über den Änderungsantrag -01 abgestimmt und anschließend über die Beschlussvorlage.

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Umfirmierung der IGA Rostock 2003 GmbH in „BUGA Rostock 2025 GmbH“.
  2. Die Bürgerschaft beschließt das Businesskonzept 2021-2026 der BUGA Rostock 2025 GmbH zur Vorbereitung und Durchführung der Bundesgartenschau im Jahr 2025 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1).
  3. Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der BUGA Rostock 2025 GmbH (Anlage 2).
  4. Die Bürgerschaft beschließt den Durchführungsvertrag (Anlage 3).

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage