12.08.2021 - 4.6 Daniel Peters für die CDU/UFR-Fraktio...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Günther stellt den Antrag vor.

 

Herr Zachau gibt an, dass die schriftliche Stellungnahme in Kürze folgt. Er erläutert, dass die Verwaltung dem Antrag nicht folgt. Es bestehen verschiedene gesetzliche Instrumentarien, die hier angewandt werden können (z.B. Stadthafen als öffentliche Verkehrsfläche, Corona-Landesverordnung). Eine zusätzliche Hafensatzung, die diesen Gesetzen zudem untergeordnet wäre, wird nicht benötigt. Am Stadthafen besteht demnach kein Satzungsdefizit, sondern ein Vollzugsdefizit. Seit Mai 2021 ist neben dem Hafenvogt auch eine private Sicherheitsfirma vor Ort im Einsatz. Es wurden mehr Müllbehälter, WCs sowie ein Zaun aufgestellt, der das Sitzen auf der Mauer sowie das Queren der L22 unterbindet. Der Einsatz einer Flutlichtanlage brachte nicht den gewünschten Erfolg. Grundsätzlich ist der Stadthafen gut für diese Funktion geeignet. Eine Verdrängung der Personen in andere Stadtbereiche würden weitaus größere Belästigungen nach sich ziehen.

 

Frau Günther vertagt den Antrag ihrer Fraktion bis zum Vorliegen der Stellungnahme.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Satzung zur Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit für den Geltungsbereich Stadthafen zu erarbeiten.
Eine temporäre Geltungsdauer für den Zeitraum April bis Oktober ist zu prüfen und gegebenenfalls einzuarbeiten. Hierbei sollte sich auch mit den angrenzenden Unternehmern und Anwohnern ins Benehmen gesetzt werden. 

Bei der Erarbeitung der Satzung ist die „Konzeption Ordnung und Sauberkeit in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 2021/2022“ mit zu berücksichtigen.
Die Satzung ist der Bürgerschaft zur Septembersitzung 2021 vorzulegen.

 

Reduzieren

 

 

Abstimmung:

 

Frau Günther vertagt den Antrag ihrer Fraktion bis zum Vorliegen der Stellungnahme.