10.08.2021 - 5.1.9 Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Hanse-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) erläutert, dass kritische Themen für den Einzelhandel neu diskutiert und abgestimmt wurden und dies dann zu einer modifizierten Fassung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes führte. Diese enthält drei wesentliche Punkte: Zentrenkonzept, Sortimentsliste und Nahversorgungskonzept. Ein Ziel des neuen Konzeptes ist, dass für alle möglichen Nahversorgungsstandorte keine Verträglichkeitsgutachten mehr benötigt werden und damit auch die planungsrechtliche Zulässigkeit für Vorhaben mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche gegeben sein wird. Dies bietet vor allem auch den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit. Zum Thema Onlinehandel wird es in 2 – 3 Jahren eine Anpassung / Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes geben.

 

Herr Bothur kritisiert den fehlenden Bezug des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes zum Landkreis Rostock und erfragt die Einbeziehung für die Zukunft. Herr Müller berichtet von der Einbeziehung des SUR und seiner wichtigsten Bestandsgebiete im Landkreis durch Gutachter (Bentwisch, Roggentin, Sievershagen). Einzelne Abstimmungen diesbezüglich sind erfolgt.

 

Auf die Nachfrage von Frau Schulz auf was sich das Verträglichkeitsgutachten im Einzelhandelsentwicklungskonzept bezieht, erklärt Herr Müller, dass es ausschließlich die Verträglichkeit gegenüber den schützenswerten zentralen Versorgungsbereichen regelt.

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt das Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1).

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage