10.08.2021 - 5.1.6 Bebauungsplan Nr. 15.W.123 Wohngebiet „Ehemalig...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Müller (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft) erläutert, dass die Änderungen des Bebauungsplanes darin bestehen, dass ein ursprünglich geplanter Wasserlauf nun als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung für Fußgänger und Radfahrer festgesetzt werden soll. Hintergrund der Änderung ist das sehr ungünstige Aufwand-Nutzen-Verhältnis mit Blick auf sehr hohe Herstellungs- und Unterhaltungskosten. Herr Müller erläutert weiter, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes und dem damit verbunden Wegfall des geplanten Wasserlaufs die angrenzenden, bereits käuflich erworbenen Grundstücke nicht an Wert verlieren und auch darüber hinaus keine unzumutbare Beeinträchtigung der Bewohner erfolgt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schulz, ob der Ortsbeirat Gehlsdorf beteiligt wurde, informiert Herr Müller, dass der Ortsbeirat der Änderung zugestimmt hat.

 

Frau Schulz gibt zu Bedenken, dass der B-Plan Nr. 15.W.123 keinen Hinweis auf die Verwendung heimischer Pflanzen beeinhaltet und regt an, dieses nachzuholen. Desweiteren befürchtet Frau Schulz, dass durch die Regelung des Wasserhaushalts mittels einer

Entwässerung Richtung Warnow, die Bewässerung der Bäume nicht ausreichend ist und empfiehlt daher die Aufnahme eines Wasserrückhaltes im Bebauungsplan. Herr Müller erläutert, dass die konkrete Ausführung der Gestaltung des Verkehrsweges nicht im B-Plan geregelt wird und dafür durch einen Landschaftsarchitekten in Abstimmung mit dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen ein Gestaltungsplan erstellt wurde, der entsprechend Regelungen enthält. Weiterhin erläutert Herr Müller, dass eine detaillierte Abstimmung zur Bewässerung nicht Teil des Bebauungsplanes ist, sondern vielmehr Bestandteil des Erschließungsvertrages.

 

Herr Porst erkundigt sich, warum die WIRO als Erschließungsträgerin die ursprüngliche Planung nicht umgesetzt hat. Herr Müller verweist noch einmal auf das ungünstige Aufwand-Nutzen-Verhältnis.

 

Herrn Bothur erkundigt sich nach einem städtebaulichen Vertrag und erfragt, wer diesen kontrolliert hat. Frau Gründel erläutert, dass dem städtebaulichen Vertrag mehrere Änderungen folgten und der Betrieb eines Wasserlaufs grundsätzlich von Beginn an offen gelassen wurde. Wirtschaftlich betrachtet, stand die Entstehung bezahlbarer Grundstücke im Vordergrund.

 

Herr Brincker gibt zu Bedenken, dass die Einwendungen der Bürger berücksichtigt werden sollten.

 

Herr Bothur stellt den Antrag auf Vertagung dieser Beschlussvorlage in den nicht-öffentlichen Teil der nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 07.09.2021, für eine Abstimmung und Aufklärung der potenziell anfallenden Kosten für die Errichtung und Unterhaltung eines Wasserlaufs unter Berücksichtigung der Erschließungsverträge und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ zum Entwurf eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen, der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wurden gemäß ABWÄGUNGSUNTERLAGE (Anlage 1) dokumentiert und geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für ein Areal in Gehlsdorf die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“, begrenzt
     

im Nordosten: durch die Straße Zur Yachtwerft,

im Südosten: durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 442/122, die südöstliche Grenze des Flurstücke 442/153 und dessen gedachter Verbindung zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 442/157 auf den Grundstücken Kadettweg 6a und 7, Kutterweg 6a, 7, 8, 8a,

      im Südwesten: durch die Unterwarnow und

im Nordwesten:  durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/120, die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/150 und dessen gedachter Verbindung zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 442/146 auf den Grundstücken Jollenweg 7, Zeesenweg 7, 8, 9, und 10
 

bestehend aus der PLANZEICHNUNG (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als SATZUNG (Anlage 2).

 

  1. Die BEGRÜNDUNG einschließlich Umweltbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

 

 

 

 

 

Herr Porst und Frau Drenkhahn verlassen nach diesem TOP ca. 19:05 Uhr die Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage

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