10.08.2021 - 5.1.5 Festlegung der Gebietsgrenzen für das Fördergeb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Grenzen des Fördergebiets Toitenwinkel werden gemäß § 171e (3) BauGB – „Soziale Stadt“/ “Sozialer Zusammenhalt“ entsprechend der beigefügten Anlage festgelegt.
 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage