05.08.2021 - 4.3 Bekenntnis der Hanse- und Universitätsstadt Ros...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 05.08.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1a/b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kämmereiamt
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Eisfeld empfiehlt, unabhängig davon, dass er selbst dem Ursprungsantrag nicht zugestimmt habe, nunmehr eine Ablehnung der Beschlussvorlage, da der Auftrag des Antrages durch die Verwaltung nicht umgesetzt worden sei.
Herr Schmidt (AfD) merkt an, dass die Wirtschaftlichkeit als erstes Kriterium berücksichtigt werden müsse.
Da weder der Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung noch die Amtsleitung der OE 20 anwesend ist, stellt Herr Sens den Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung der Beschlussvorlage.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: |
9 |
|
|
|
Dagegen: |
0 |
|
Angenommen |
X |
Enthaltungen: |
1 |
|
Abgelehnt |
|
Damit ist die Beschlussvorlage vertagt.
Beschlussvorschlag:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock legt, auf Grund der fehlenden Notwendigkeit, für Geldanlagen im Kernhaushalt derzeit keine Richtlinien fest.
An Kreditausschreibungen beteiligt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock auch Banken, die die strengen Nachhaltigkeitsgrundsätze einer noch zu definierenden Referenzliste erfüllen. Vorrangig finden allerdings die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach § 43 Abs. 4 KV M-V Anwendung, nach dem der wirtschaftlichste Bieter den Zuschlag erhält. Sofern es mehrere Bestbieter gibt, kann für die Entscheidung dem Kriterium der Nachhaltigkeit Vorrang eingeräumt werden.
Die Erstellung einer Referenzliste erfolgt in Zusammenarbeit mit einer Research-/
Ratingagentur.