11.08.2021 - 10 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

Bericht des Ortsamtes zur Ortsbeiratssitzung am 11. August 2021

 

1. Spielplatz Hohe Düne

Das für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen informiert, dass der Spielplatz Hafeneinfahrt Hohe Düne ab der 33./34. KW ein neues Spielschiff erhält.

Das Amt wird das alte Spielschiff abbauen und die Firma HAGS liefert und baut das neue Spielschiff ein. Den entsprechenden Plan durfte ich heute dem OBR – Vorsitzenden über-geben.

 

Frage des OBR: Warum und die Höhe des Investitionsvolumen. Dies wird durch das Orts-amt im Fachamt hinterfragt.

 

2. Anfrage zum Objekt Hohe Düne 4d

Zu den Anfragen das Objekt Hohe Düne 4 d betreffend gibt es vom Bauamt folgende Rückmeldung. Es handelt sich um ein genehmigtes Einfamilienhaus ohne "Vermietung", also keine Ferienwohnung oder Zimmer.

 

3. Anfrage zum Objekt Waldsiedlung 11 b

Das Amt für Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft beurteilt zu dem Bereich der Waldsiedlung wie folgt:

Planungsrechtliche Stellungnahme

Das o.g. Grundstück Waldsiedlung 11b befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Nach der Art der baulichen Nutzung wird die Eigenart der hier relevanten näheren Umgebung der Baugebietskategorie des reinen Wohngebietes zugeordnet, die bauplanungsrechtliche Prüfung der zulässigen Art der baulichen Nutzung erfolgt somit gemäß § 3 BauNVO. Tatsächlich wären dann ausnahmsweise "kleine Betriebe des Beherbungsgewerbes" zulässig. Ob damit dann ein ganzes Haus als Ferienimmobilie zulässig, ist zu prüfen bzw. eher kritisch zu sehen. Was die Nutzung oder Bebauung von rückwärtigen Grundstücksflächen angeht, so muss eine evtl. Genehmigungsfähigkeit im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich gilt: Auf den rückwärtigen Grundstücksflächen, welche als nicht überbaubare Bereiche größtenteils von Bebauung frei gehalten werden sollen, um der Erholung und Freizeitgestaltung der Bewohner des Quartiers dienen zu können, sind nur unterordnende Nebengebäude und Garagen bzw. Carports zulässig.