24.08.2021 - 6.5 Eva-Maria Kröger (für die Fraktion DIE LINKE.PA...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Datum:
- Di., 24.08.2021
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Speisesaal Michaelwerk, Evangelische Stiftung Michaelshof
- Ort:
- Fährstraße 25, 18147 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt die Zustimmung und merkt an:
- Grundsätzlich eine gute Sache. Als Ort könnten der Edeka-Markt bzw. der Kirchenplatz in Frage kommen. Evtl. auftretender Vandalismus sollte bei der Örtlichkeit beachtet werden. Die Finanzierung durch den OBR lehnt der Ausschuss ab.
Der Ausschuss für Entwicklung, Verkehr und Kultur empfiehlt grundsätzlich die Zustimmung und merkt an:
- Kritisch wird jedoch gesehen, dass das Budget für die Bücherbäume nicht geklärt ist und diese Maßnahme ggf. aus dem OBR-Budget finanziert werden müsste. Des Weiteren wird hinterfragt, wer sich um die Bücherbäume kümmert (Bestückung, Aussortieren, Säuberung etc.). Als Standort käme aus Sicht des Ausschusses entweder der Kirchenplatz oder die Warnow-Promenade infrage. Bei letztgenanntem Standort besteht allerdings auch die Gefahr von Vandalismus.
Herr Massenthe bestätigt, dass die Aufstellung der Bücherbäume nur Sinn macht, wenn die Plätze von vielen Menschen genutzt werden.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
1. gemeinsam mit allen interessierten Ortsbeiräten geeignete Standorte für den Aufbau von s.g. Bücherbäumen/Büchersäulen in deren Stadtteilen zu finden und auszuweisen.
2. die anfallenden Kosten für die Aufstellung zu ermitteln und einen Finanzierungsvorschlag zu machen.
3. gemeinsam mit den Ortsbeiräten geeignete Kooperationspartner (z.B. Stadtbibliothek, Literaturhaus, vor Ort ansässige Vereine, Verbände und Firmen) zu gewinnen.
4. Die baurechtliche Genehmigung zu unterstützen.
Die Bürgerschaft empfiehlt den Ortsbeiräten, zu prüfen, in wieweit das jährliche Ortsteilbudget zur Finanzierung genutzt werden kann.
Über den Stand der Umsetzung ist die Bürgerschaft zwei mal jährlich zu informieren.