10.08.2021 - 9.6 Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.6
- Datum:
- Di., 10.08.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Konferenzraum Bornholm A + B, Technologiezentrum Warnemünde
- Ort:
- Friedrich-Barnewitz-Str. 5, 18119 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Nitzsche stellt den Änderungsantrag vor.
Herr Prechtel konkretisiert den Antrag nochmal und bemängelt die fehlenden Kontrollen.
Die Kontrollen sollen nicht mehr durch den Strandvogt sondern den KOE erfolgen. Wir brauchen aber erst eine Strandsatzung und im 2. Schritt die Klärung wie wird sie umgesetzt.
Herr Dr. Nitzsche möchte nochmal mit der Tourismuszentrale über die Umsetzung der Strandsatzung sprechen.
Der Ortsbeirat stimmt einstimmig dem Änderungsantrag zu.
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag (Nachtrag) wird in § 4 wie folgt geändert/ ergänzt:
unter Punkt „Warnemünde/Diedrichshagen (2 a) wird folgender Passus ergänzt:
von Strandzugang 25 westlich bis Strandzugang 38 FKK-Strand
in Punkt „Hohe Düne/Markgrafenheide (2a) wird der „Strandaufgang 18“ gestrichen und durch „Strandaufgang 23“ ersetzt
in Punkt 3 wird der „Strandaufgang 38“ gestrichen und durch „Strandaufgang 25“ ersetzt
Somit lautet der geänderte Beschlussvorschlag:
§ 4 Bekleidung am Badestrand
(1) An FKK-Stränden (Badestrand für Freikörperkultur - „FKK-Strand“) ist das Baden und Sonnenbaden ohne Bekleidung, Personen der Freikörperkultur vorbehalten.
(2) Im Strandbereich Teil A gemäß § 1 Abs. 2 gehören nachfolgend besonders dafür gekennzeichnete Strandabschnitte zu den FKK-Stränden:
Warnemünde/Diedrichshagen
a) von Strandzugang 18 westlich bis Strandzugang 22 b FKK-Strand
- von Strandzugang 25 westlich bis Strandzugang 38 FKK-Strand
Hohe Düne/Markgrafenheide
a) von Strandzugang 4 östlich bis Strandzugang 23 FKK-Strand
b) von Strandzugang 32 östlich bis Strandzugang 34 FKK-Strand.
(3) In Warnemünde von Strandzugang 23 westlich bis Strandzugang 25 und im Strandbereich Teil B handelt es sich um einen Textil- und FKK-Strand. In diesem Bereich ist das bekleidete sowie das unbekleidete Sonnenbaden gestattet.