28.07.2021 - 8.2 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Mansfeld als Diplom-Ingenieur und Planer stellt das geplante Gebäude in der Eschenstraße 8a anhand einer baulichen Skizzierung vor. Es ist vorgesehen, das Gebäude in drei Geschosse zu gliedern. Das erste Geschoss soll als Stellplatz für Fahrrad und Kfz dienen, zuzüglich soll die benötigte Technik ebenfalls Platz finden. Die Räumlichkeiten im zweiten Geschoss werden für einen gewerblichen Nutzen vorgesehen und im dritten

Geschoss wird sich der bewohnbare Bereich befinden.

 

Herr Siems erkundigt sich über die Anzahl der vorgesehenen Stellplätze und ob das Denkmalschutzgebiet der Eschenstraße berücksichtigt wurde. Herr Siems macht darauf aufmerksam, dass nur der Antrag für die Eschenstraße 8a vorliegt.

 

Herr Mansfeld erklärt, dass in Verbindung mit der Stellplatzsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock voraussichtlich 2 Fahrradstellplätze und ein Kfz-Stellplatz pro

Wohnung geschaffen werden sollen. Für die Gewerberäume wird kein Stellplatz vorgesehen, da diese als reine Büroräume aus der Planung hervorgehen. Das Denkmalschutzgebiet wurde bei der Planung berücksichtigt und dessen Existenz wird gewahrt.

Herr Mansfeld gibt an sicher zu sein, dass beide Bauanträge eingereicht wurden und wird sich dem annehmen.

 

Frau Decker erfragt, ob die Gärten und Grünflächen bebaut werden und ob es aufgrund der großen Glasfront des Gebäudes eine Gewährleistung bezüglich der aufkommenden Hitze gäbe.

 

Herr Mansfeld bestätigt, dass die alten Gärten für den Bau des Gebäudes weichen müssen. Für die erhöhte Temperatur innerhalb der Gebäude wurde ein mechanisches Lüftungssystem entworfen, welches zwischen Glasscheiben für einen Temperaturaustausch sorgen soll. Es ist beabsichtigt die natürliche Wärme der Sonne zu nutzen um zusätzliche Energie und Kosten zu verhindern.

 

Herr Wüstemann begrüßt den Stil des Bauvorhabens, jedoch bedauert er den fehlenden Nutzen des Gebäudes für z.B. Solar. Herr Wüstemann erkundigt sich zusätzlich, ob noch ausreichend Platz für den Radweg vorhanden ist.

 

Herr Mansfeld bestätigt, dass laut dem Vermessungsplan noch ausreichend Platz zur Verfügung steht.

 

Frau Nerger verliest anschließend Fragen einer Bürgerin bezüglich des Bauvorhabens um eine Antwort zu erzielen.

 

Wann sollen die Bauarbeiten beginnen und wann soll das Bauvorhaben abgeschlossen sein?

 

Herr Mansfeld kann dazu keine genaue Information geben. Er verweist darauf, dass dies unter anderem davon abhängig ist wie viel Zeit das Baugenehmigungsverfahren in Anspruch nimmt. 

 

Welche Einschränkungen wird es für die Bewohner der Eschenstraße während der Bauzeit geben? Wie wird der Zugang zur Baustelle erfolgen?

 

Herr Mansfeld geht davon aus, dass die Baustelleneinrichtung, Zufahrten etc. ausgehend von der Straße Am Strande bzw. auf einer Teilfläche des Grundstücks der Tankstelle erfolgen wird.

 

Haben die Neubauten einen Keller und welche Gründung ist für den Bau vorgesehen?

 

Her Mansfeld weist daraufhin, dass die Gebäude über keinen Keller verfügen und es dich bei der Gründung um einen Pfahlbau handelt.

 

Gibt es baurechtliche Auflagen seitens der Baubehörde in Bezug auf die Wahrung der vorhandenen Bausubstanz (mögliche Schäden durch Erschütterungen etc.)? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der vorhandenen Bebauung der Eschenstraße ergriffen? Werden Beweissicherungsgutachten erstellt bzw. ist eine Versicherung bei Bauschäden beim Bauträger vorhanden?

 

Herr Mansfeld versichert, dass eine Beweissicherung erfolgen wird.

 

Ist abgeklärt, inwiefern sich die Bebauung auf die bestehenden Häuser bei Hochwasserlage? Kommt es eventuell zu Rückstaus, des sich anstauenden Wassers und verschärft sich damit die Problematik in den Kellern von z.B. Haus Nr. 8? Wie bringt man die Häuser im Untergrund an? Z.B. durch Pfähle?

 

Herr Mansfeld erläutert, dass dies allein dem Bauherrn obliegt.

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Neubau eines Wohn- und Bürogebäudes mit Mittelgarage im Erdgeschoss“ Rostock, Eschenstr. 8a, Az.: 00745-21 wird erteilt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage