22.06.2021 - 10.9 Daniel Peters (für die CDU/UFR-Fraktion...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.9
- Datum:
- Di., 22.06.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Außerplanmäßige Sitzung
- Raum:
- Rathaushalle, Rathaus
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU/UFR-Fraktion
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag (Nachtrag) wird in § 4 wie folgt geändert/ ergänzt:
unter Punkt „Warnemünde/Diedrichshagen (2 a) wird folgender Passus ergänzt:
von Strandzugang 25 westlich bis Strandzugang 38 FKK-Strand
in Punkt „Hohe Düne/Markgrafenheide (2a) wird der „Strandaufgang 18“ gestrichen und durch „Strandaufgang 23“ ersetzt
in Punkt 3 wird der „Strandaufgang 38“ gestrichen und durch „Strandaufgang 25“ ersetzt
Somit lautet der geänderte Beschlussvorschlag:
§ 4 Bekleidung am Badestrand
(1) An FKK-Stränden (Badestrand für Freikörperkultur - „FKK-Strand“) ist das Baden und Sonnenbaden ohne Bekleidung, Personen der Freikörperkultur vorbehalten.
(2) Im Strandbereich Teil A gemäß § 1 Abs. 2 gehören nachfolgend besonders dafür gekennzeichnete Strandabschnitte zu den FKK-Stränden:
Warnemünde/Diedrichshagen
a) von Strandzugang 18 westlich bis Strandzugang 22 b FKK-Strand
- von Strandzugang 25 westlich bis Strandzugang 38 FKK-Strand
Hohe Düne/Markgrafenheide
a) von Strandzugang 4 östlich bis Strandzugang 23 FKK-Strand
b) von Strandzugang 32 östlich bis Strandzugang 34 FKK-Strand.
(3) In Warnemünde von Strandzugang 23 westlich bis Strandzugang 25 und im Strandbereich Teil B handelt es sich um einen Textil- und FKK-Strand. In diesem Bereich ist das bekleidete sowie das unbekleidete Sonnenbaden gestattet.