22.06.2021 - 5 Bericht des Ortsamtes

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Wortprotokoll

  1. Anfrage Herr Mehlan zum Parkhaus auf dem Parkplatz der Jugendherberge

Auf die Anfrage von Herrn Mehlan, ob mit dem Betreiber des zukünftigen Parkhauses verhandelt wurde, wie viele dauerhafte Stellplätze errichtet werden und zu welchen finanziellen Konditionen, teilt das Amt für Mobilität mit, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Gespräch mit dem jetzigen Betreiber, der Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde sowie mit der Wiro, die im Rahmen eines Modellprojektes in Warnemünde als Betreiber fungieren könnte, sind. Bezüglich der Anzahl der Stellplätze wird auf das B-Plan-Verfahren, das mit einem rechtskräftigen B-Plan verbindliche Regelung treffen wird, verwiesen.

 

  1. Erhebung von Straßenbaubeiträgen

Das Bauamt informiert, dass im Zeitraum vom 16.08.2017-27.03.2019 im Auftrag der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Fußgängerzone im letzten Abschnitt der Seestraße, der Straße Am Leuchtturm und beim Stefan-Jantzen-Platz grundhaft erneuert wurde. Da es sich bei der Baumaßnahme um eine beitragsfähige Erneuerung nach Kommunalabgabengesetz M-V handelt, ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verpflichtet Straßenbaubeiträge laut Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen (Straßenbaubeitragssatzung) zu erheben. Entsprechend der Verfahrensregelung bezüglich der Einbeziehung betroffener Eigentümer bei dem Verfahren zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen wird informiert, dass als Richtwert für die zu erhebende Anliegerbeiträge ein Beitragssatz von ca. 12,30 € pro Quadratmeter Beitragsfläche ermittelt wurde. Die endgültigen Beitragsbescheide werden durch den Grundstückseigentümer voraussichtlich in spätestens vier Wochen zugestellt.

 

  1. Bauvoranfrage Kirchenplatz 9a- Hinweise des OBR

Das Bauamt nimmt Bezug auf die Stellungnahme des Ortsbeirates zu dem Bauvorhaben Umbau und Erweiterung eines Wohn und Geschäftshauses, Kirchenplatz 9a, vom 12. Mai 2021 und der damit verbundenen Forderung zur Höhenerweiterung des 2. Obergeschosses. Das Bauamt teilt mit, dass im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid das Planungsrecht geprüft wurde und dem Bauvorhaben keine bauplanungsrechtlichen Gründe entgegenstehen. Die Forderung des Ortsbeirates wird somit keine Berücksichtigung finden.

 

4. Zuarbeit zu den Vorschlägen für den Entwurf des Doppelhaushaltes 2022/2023

Das Amt für Umwelt und Klimaschutz teilt zu den eingereichten Vorschlägen folgendes mit:

         der Neubau eines WC als Ersatz am Standort Wachtlerstraße ist als mittelfristige Investitionsplanung möglich. Hierfür sind in den Haushaltsansätzen ab 2022/2023 pro Jahr 200.000 Euro vorgemerkt. Der tatsächliche Zeitpunkt für den  Neubau wird in Abhängigkeit vom baulichen und qualitativen Zustand der Anlage abhängen.

         Für den Arankapark in Warnemünde sind keine investiven Mittel für den Haushalt 2022/2023 geplant. Für die Besucher stehen in diesem Bereich drei öffentliche Toiletten an der Seepromenade zur Verfügung. Diese befinden sich an den Strandaufgängen 13,14 und 18. Sie sind vom Arankapark in ca. 200 Metern zu erreichen. Derzeit wird geprüft, ob sich das vorhandene Angebot an öffentlichen Bedürfnisanstalten durch eine entsprechende Beschilderung in den Fokus der Bürger rücken lässt und somit die Nutzer anzuhalten, diese öffentlichen Bedürfnisanstalten bei entsprechenden Bedürfnissen auch zu nutzen.

 

  1. Umgang mit Leih-e-Tretrollern in Rostock

Die zugesandten Informationen des Amtes für Mobilität in der Thematik e-tretroller sind an alle OBR- Mitglieder und Ausschussvorsitzende per Mail versandt worden. Auf Wunsch beantwortet das Amt gerne Nachfragen der Ortsbeiräte. Insbesondere zum Plan der Abstellverbotszonen nimmt das Amt gerne Anregungen entgegen.

 

  1. Anfrage zur Förderung aus dem Budget des OBR zum Erhalt des Fischkutters

Der Ortsbeirat hatte sich in seiner Sitzung am 11.05.2021 einstimmig hinter den Erhalt des Fischkutters von Herrn Düwel ausgesprochen. Es sollte geprüft werden, ob dies eine förderfähige Maßnahmen im Rahmen des Budgets des Ortsbeirates sein könnte. Diese Anfrage haben wir an den zuständigen Haushaltsbereich weitergeleitet. Um eine Förderfähigkeit prüfen zu können, werden weitere, konkrete Angaben zum Gesamtprojekt benötigt. Der Zweck, sowie die Rahmenbedingungen (ähnlich wie die Antragstellung im Rahmen des Budgets) müssen konkret bestimmt sein. Sobald diese Angaben vorliegen, wird gerne, vorbehaltlich der Förderfähigkeit und soweit die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, eine erneute Prüfung vorgenommen.

 

  1. Böllerverbot am Strand

Der Ortsbeirat hatte zu diesem Thema um den aktuellen Sachstand gebeten. Heute kann ich nur einen kurzen Zwischenstand geben, da diese Thematik noch in der Bearbeitung ist. Es gibt einen ersten Entwurf zum „Böllerverbot“, dieser wird derzeit noch im Rechtsamt geprüft. Der zuständige Fachbereich hat zugesagt, dass dem Ortsbeirat zur Sitzung am 10. August eine Stellungnahme zugehen wird.

 

  1. Hinweise des OBR / Bauauschusses zur Thematik Radwegkonzept Parkstraße

Die Hinweise des Bauausschusses, die durch den Ortsbeirat beschlossen waren haben wir an das Tiefbauamt weitergeleitet. Dazu liegt uns eine Rückantwort vor. Das Schreiben des Tiefbauamtes habe ich heute an Dr. Nitzsche und den Vorsitzenden des Bauausschusses übergeben.

Zu den einzelnen Vorschlägen teilt das Tiefbauamt mit, dass nördlich und südlich der Fahrbahn sich gemeinsame Geh- und Radwege befinden. Es erfolgt keine Trennung zwischen den Verkehrsteilnehmern. Da es sich um einen gemeinsamen Geh- und Radweg handelt, erfolgt keine Trennung zwischen Radfahrern und Fußgängern. Der Grünstreifen wird bis zur Straße komplett ausgenutzt. Der Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn ist zwingend notwendig. Es sind keine Fahrradabstellplätze geplant, da die Platzverhältnisse in diesem Bereich zu beengt sind. Nordöstlich des „Kleinen Sommerweges“ befindet sich der Küstenwald. Es wurde bewusst darauf verzichtet hier Eingriffe in den Baumbestand durchzuführen. Die Platzfläche mit dem Imbiss ist vollständig verpachtet und steht somit nicht zur Verfügung. Der „Kleine Sommerweg“, ausgeschildert als Geh- und Radweg wird derzeit illegal von den dortigen Anwohnern und Kleingartenbesitzern als Zufahrt benutzt. Um dies sowie das Falschparken zu unterbinden und somit die Verkehrssicherheit zu erhöhen ist der Einbau von Schranken geplant. Diese können durch den Brandschutz- und Rettungsdienst geöffnet werden. Die Zufahrt für Anwohner und Kleingartenbesitzer sowie die Müllabfuhr erfolgt über die ca. 70 m weiter westlich gelegene Zufahrt. Ein Versetzen der Schrankenanlage in nördlicher Richtung um mehrere Meter würde Falschparkern die Möglichkeit geben hier wieder Pkw illegal abzustellen. Dies würde die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Diese Zufahrt ist hauptsächlich für den Brandschutz- und Rettungsdienst für Notfälle. Es wird davon ausgegangen, dass Behinderungen für den Rad- und Fußverkehr höchst selten auftreten und in Notfällen auch vertretbar sind.

 

  1. Aufbau von 3 Rotary- und Lions-Club-Schildern in Warnemünde und Umgebung

An den Fachbereich Presse- und Informationsstelle ist durch die Rotary- und Lions- Clubs die Bitte herangetragen worden, in Warnemünde und Umgebung an geeigneten Standorten drei Hinweis-Schilder aufzustellen. Die entsprechend gefertigten Schilder sollen so aufgestellt werden, dass sie das Ortsbild nicht beeinträchtigen und die Sicht auf die Verkehrsschilder nicht stören. International ist es gängige Praxis, an den Ortseingängen die Besucherinnen und Besucher mit entsprechenden Schildern zu begrüßen. Das Vorhaben, an den drei Ortseingängen von Warnemünde Schilder von den beiden Clubs aufzustellen, ist auch dem Oberbürgermeister bekannt und wird von ihm ebenso wie von Herrn Senator Matthäus begrüßt. Das Stadtmarketing, als verwaltende Stelle für die Verträge mit den Stadtwerbepartnern für unbeleuchtete und beleuchtete Werbung, wird im Falle eines positiven Votums des Ortsbeirates einen Prüfantrag an die AG Werbung für die bau-,straßen- und verkehrsrechtlichen Vorgaben sowie die Standortsuche geben, sowie gleichfalls den Stadtwerbepartner für unbeleuchtete Werbung um Gestattung des Aufbaus der pachtfreien Schilder bitten. Bei Gestattung durch den Stadtwerbepartner ist unter Beachtung von Auflagen, bislang nur eine Zusicherung der Aufstellung bis zum Ende des Stadtwerbevertrages bis 31.Dezember 2023 gewährleistet.  Der Fachbereich bittet um die Zustimmung des Ortsbeirates.

Herr Schulz fragt nach, ob Beschilderung wirklich in Deutschland üblich ist.

Herr Predke führt in der Thematik aus und benennt Beispiele. Die Nachfrage, ob der Verein gemeinnützig tätig ist, wird bejaht.

Herr Ehlers angewandte Praxis ist „tue Gutes und rede darüber“. Er hätte nichts einzuwenden.

Die Größe der Schilder wird hinterfragt.

Herr Predke beantwortet die Frage, dass die Schilder eine ähnliche Größe wie ein 30-er Verkehrsschild haben.

 

Der Ortsbeirat stimmt der Aufstellung der Hinweisschilder zu.

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

  1. Erinnerung an die Einladung des Ortsamtes/ Ortsbeirates Bremen/Vegesack

Ich möchte an das Schreiben und die darin ausgesprochene Einladung für den 14.05.2022 des Ortsamtes Vegesack erinnern und bitte um Rückmeldung.