22.06.2021 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 15.W.123 Wohngebiet „Ehemalig...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Massenthe erteilt Frau Elfeld (Sachbearbeiterin verbindliche Bauleitplanung) und Herrn Millahn (Stadtplaner) das Wort:

Frau Elfeld erläutert den Werdegang des Verfahrens und die Inhalte des o.g. Beschlusses:

  1. Die Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der von der Planung berührten Behörden und TOEB´S wurden dokumentiert und geprüft und entsprechen der in der Abwägungsunterlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
  2. Die Bürgerschaft beschließt die 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes als Satzung.
  3. Die Begründung zur 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes wird gebilligt.

 

Herr Millahn stellt die Inhalte der 2. Änderung anhand des Satzungsentwurfes vor und schildert die Themen, welche im Rahmen des Abwägungsvorgangs zu lösen bzw. klarzustellen waren:

  • betrifft den zentralen Platzbereich südwestlich der Straße Zur Yachtwerft und eine Wegeverbindung zum Ostufer der Unterwarnow (ca. 0.7 ha). Die Grundstücke befinden sich überwiegend im Eigentum der WIRO - Wohnen in Rostock GmbH.
  • schafft die Voraussetzungen, den bisher vorgesehenen zentralen Platzraum und die von dort zum Warnowufer führende und begrünte Wegeverbindung (ohne das bisher konzipierte Wasserbecken mit anschließendem Wasserlauf) zu verwirklichen und hier zusätzlich Radverkehr zu integrieren.
  • die Wegeverbindung vom zentralen Platzraum bis zum Uferweg wird eine 7,5 Meter Breite haben.
  • die Einfriedungshöhe der Grundstücke (begrünt) wird von 1,20 m auf 1,50 m erhöht
  • durch die 7,5 Meter Breite des Weges entsteht durch die Begrenzung an den Außenränder keine Gasse, sondern es bleibt noch optisch offen
  • unverhältnismäßiger Herstellungsaufwand und hohe Betriebs- und Unterhaltungskosten für die HRO nach Übernahme des bisher konzipierten künstlich unterhaltenen Wasserlaufs sind Anlass der Planänderung.
  • als Grundlage und zur Sicherung der städtebaulichen Qualität ließ die HRO in Abstimmung mit der Erschließungsträgerin eine Entwurfsplanung für den zentralen Platzraum und die Fußgänger- und Fahrradverbindung erarbeiten.
  • für das zuletzt noch unbebaute Umfeld des zentralen Platzraums wurde mittlerweile ein Bauvorhaben realisiert, das den ursprünglichen Intentionen des B-Planes hinsichtlich Art und Maß der Bebauung bzw. Nutzung gerecht wird. Daraus ergab sich die Möglichkeit einer abgestimmten Umsetzungsplanung für den zentralen Platzraum in enger Verzahnung bzw, Festsetzung der privaten und öffentlichen Flächen. Auf den privaten Flächen besteht teilweise und in Anlehnung zum Planungskonzept ein Geh- & Fahrrecht für die Öffentlichkeit.
  • Im Zuge der planerischen Abwägung zur Planänderung war insbesondere über die Bedeutung des Wasserlaufs für die städtebauliche Qualität des Wohngebietes und über die Verhältnismäßigkeit zu dem Herstellungs- und Unterhaltungsaufwand der Anlage zu entscheiden. Im Ergebnis wurde entschieden, die Festsetzung einer Wasserfläche aufzugeben und die gesamte Fläche, die bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan auf geringerer Fläche eine Fußwegeverbindung beinhaltete, nunmehr gänzlich dem Fußgänger- und Radverkehr zu widmen.
  • Argumente insbesondere der Öffentlichkeit dagegen, wie bspw. die Entwertung der Grundstücke, drohende Lärmbelästigungen durch Menschenansammlungen oder die Verletzung der Privatsphäre der Anwohner und Anwohnerinnen wurden geprüft und werden ggf. entsprechen der in der Abwägungsunterlage enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.
  • am Weg zum Wasser wird die Einfriedungshöhe der Grundstücke (begrünt) von 1,20 m auf 1,50 m erhöht
  • durch die 7,5 Meter Breite des Weges entsteht durch die Begrenzung an den Außenränder keine Gasse, sondern es bleibt noch optisch offen

 

Im Folgendenen werden Fragen zu einzelnen Themen gestellt:

  • Oberflächengestaltung des Radweges, Wasserdurchlässigkeit & mögliche Lärmimmission?

-         Herr Millahn ist sich nicht sicher, es könnte wahrscheinlich farblicher Asphalt werden. Es ist nicht zu erwarten, dass durch die Befahrung einer eventuellen Asphaltdecke durch Radfahrer und Radfahrerinnen Lärmbelästigungen für die Anwohner und Anwohnerinnen zu erwarten sind.

 

  • Einbeziehung der Anschlussflächen im Uferbereich?

-         Die Flächen sollen entsprechend dem Gestaltungskonzept vom 10.03.2017 angelegt werden. Die Planung “endet” nordöstlich entlang des Uferwegs. Der Uferbereich wird im Zuge der Herstellung nicht mitgestaltet.Die Wegeverbindung wird zum Uferweg durch eine Treppe abgeschlossen. Die Erlaubnis zur Fällung der Pappeln in dem Bereich ist bereits durch die Untere Naturschutzbehörde in Aussicht gestellt.

 

  • Gestaltung des Wasserspiels? Können Kinder im Wasser spielen und somit nutzen? Der Ortsbeirat erwartet ein großes Wasserspiel das von Kindern genutzt werden kann und nicht ein kleines Becken mit kleinen Wassersäulen!

-         Zur konkreten Gestaltung des Wasserspiels können noch keine Angaben gemacht werden. Die Herstellung eines “Wasserspiels” durch die Bauherrin ist vertraglich gesichert.

 

  • Nutzbarkeit der bereits vorhandenen Spielplätze für die Allgemeinheit am Platzbereich

-         Der allgemein zugängliche Platzraum endet im Westen an der Kreuzung des Rundweges mit dem weiterführenden Weg „Zum Sonnendeck“. Befinden sich die Spieleinrichtungen auf der Privatfläche, kann die Öffnung nicht verlangt werden. Sollten sie sich auf der öffentlich zugänglichen Fläche befinden, so müssen die Spielflächen auch für alle erreichbar sein.

 

Das Ortsamt informiert sich über die Zuordnung der Flächen, auf den die Spielplätze sich befinden.

 

Herr Millahn und Frau Elfeld werden die Hinweise mitnehmen!

Sie bedanken sich für das Interesse!

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ zum Entwurf eingegangenen Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen, der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, wurden gemäß ABWÄGUNGSUNTERLAGE (Anlage 1) dokumentiert und geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für ein Areal in Gehlsdorf die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“, begrenzt
     

im Nordosten: durch die Straße Zur Yachtwerft,

im Südosten: durch die südöstliche Grenze des Flurstücks 442/122, die südöstliche Grenze des Flurstücke 442/153 und dessen gedachter Verbindung zur südöstlichen Grenze des Flurstücks 442/157 auf den Grundstücken Kadettweg 6a und 7, Kutterweg 6a, 7, 8, 8a,

 

im Südwesten: durch die Unterwarnow und

im Nordwesten:  durch die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/120, die nordwestliche Grenze des Flurstücks 442/150 und dessen gedachter Verbindung zur nordwestlichen Grenze des Flurstücks 442/146 auf den Grundstücken Jollenweg 7, Zeesenweg 7, 8, 9, und 10
 

bestehend aus der PLANZEICHNUNG (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als SATZUNG (Anlage 2).

 

  1. Die BEGRÜNDUNG einschließlich Umweltbericht zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15.W.123 „Ehemaliger Marinestützpunkt Gehlsdorf“ (Anlage 3) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage