16.06.2021 - 1 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnung...

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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin eröffnet um 16:05 Uhr die (neunzehnte) Sitzung der Bürgerschaft, die im Zusammenhang mit den Regelungen der Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern in dieser Örtlichkeit stattfindet und weist ausdrücklich auf die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Fassung dieser Verordnung wie folgt hin:

 

Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen den Personen einzuhalten.

 

Alle Anwesenden haben eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Das kann eine medizinische Gesichtsmaske (zum Beispiel eine OP-Maske gemäß Euronorm 14683) oder eine Atemschutzmaske wie zum Beispiel eine FFP2-Maske sein.

 

Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und dies durch ärztliche Bescheinigung nachweisen können, brauchen keine Maske zu tragen.

 

Das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung ist zulässig für Rednerinnen und Redner an einem festen Platz (zum Beispiel an einem Redepult) und für Menschen mit Hörbehinderung, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, wobei der Mindestabstand jeweils einzuhalten ist.

 

 

 

Die Präsidentin gibt folgende weitere Informationen:

 

Mit Datum 8. Juni 2021 ist den Mitgliedern der Bürgerschaft die Einladung zu dieser Sitzung elektronisch zugegangen.

 

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ab 8. Juni 2021 durch Aushang im Schaukasten am Rathaus und in den Ortsämtern sowie am 5. Juni 2021 im „Städtischen Anzeiger, außerdem im Internet.

 

Die Präsidentin stellt fest, dass ordnungsgemäß geladen und öffentlich bekannt gemacht wurde.

 

Die Bürgerschaft ist mit 42 Anwesenden bei 53 besetzten gesetzlichen Mandaten beschlussfähig.

 

Weiterhin wird auf Bild- und/oder Tonaufnahmen hingewiesen.