03.06.2021 - 4.1 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.P...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende führt in Kürze in die Beschlussvorlage ein und merkt an, dass die finanziellen Auswirkungen sehr unglücklich formuliert sind, insbesondere für die Betrachtung im Finanzausschuss.

 

Hr. Eisfeld bringt den Änderungsantrag ein und begründet diesen entsprechend.

Anschließend bestätigt Hr. Pfeiffer, dass eine Stellungnahme der Verwaltung aktuell in Erarbeitung sei und informiert zu den voraussichtlichen Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen. Eine Überarbeitung der KiFöG-Satzung befinde sich bereits in Vorbereitung. Es sei vorgesehen die Ergebnisse der Landesrahmenvereinbarung einzuarbeiten, welche voraussichtlich Anfang 2022 vorliegen werden.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung (KiFöG-Satzung) wie folgt zu ändern und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung auf ihrer Sitzung am 18.08.2021 vorzulegen:

 

a) § 6 (2) wird geändert ab 01.01.2022:

 

(2) Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, folgender Personalschlüssel:

 

Betreuungsform    Personalschlüssel

 

Krippe:

Ganztagsbetreuung:    1,18 Vollzeitstellen je 6 Kinder     

Teilzeitbetreuung:    0,708 Vollzeitstellen je 6 Kinder   Halbtagsbetreuung:                                                        0,472 Vollzeitstellen              je 6 Kinder             

 

Kindergarten:

Ganztagsbetreuung:    1,50 Vollzeitstellen je 18 Kinder              Teilzeitbetreuung:                                                        0,90 Vollzeitstellen              je 18 Kinder

Halbtagsbetreuung:    0,60 Vollzeitstellen je 18 Kinder

 

Hort:

Ganztagsbetreuung    0,80 Vollzeitstellen  je 22 Kinder

Teilzeitbetreuung    0,50 Vollzeitstellen  je 22 Kinder

 

b) § 6 (2) wird geändert ab 01.01.2023:

 

(2) Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, folgender Personalschlüssel:

 

Betreuungsform    Personalschlüssel

 

Krippe:

Ganztagsbetreuung:    1,27 Vollzeitstellen je 6 Kinder     

Teilzeitbetreuung:    0,762 Vollzeitstellen  je 6 Kinder   Halbtagsbetreuung:                                                        0,508 Vollzeitstellen              je 6 Kinder

 

Kindergarten:

Ganztagsbetreuung:    1,50 Vollzeitstellen   je 18 Kinder              Teilzeitbetreuung:                                                        0,90 Vollzeitstellen                 je 18 Kinder

Halbtagsbetreuung:    0,60 Vollzeitstellen je 18 Kinder

 

Hort

Ganztagsbetreuung    0,80 Vollzeitstellen  je 22 Kinder

Teilzeitbetreuung    0,50 Vollzeitstellen  je 22 Kinder

 

c) § 6 (2) wird geändert ab 01.07.2023:

 

(2) Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, folgender Personalschlüssel:

 

Betreuungsform    Personalschlüssel

 

Krippe:

Ganztagsbetreuung:     1,36 Vollzeitstellen je 6 Kinder     

Teilzeitbetreuung:    0,816 Vollzeitstellen je 6 Kinder   Halbtagsbetreuung:                                                        0,544 Vollzeitstellen              je 6 Kinder             

 

Kindergarten

Ganztagsbetreuung:    1,50 Vollzeitstellen    je 18 Kinder              Teilzeitbetreuung:                                                        0,90 Vollzeitstellen                 je 18 Kinder

Halbtagsbetreuung:    0,60 Vollzeitstellen je 18 Kinder

 

Hort

Ganztagsbetreuung    0,80 Vollzeitstellen  je 22 Kinder

Teilzeitbetreuung    0,50 Vollzeitstellen  je 22 Kinder

 

d) Das Wort Betreuungsschlüssel wird durch Personalschlüssel ersetzt.

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt

 

 

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