03.06.2021 - 4.1 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.P...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 03.06.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Beratungsraum 1a/b Rathausanbau
- Ort:
- Neuer Markt 1, 18055 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Vorsitzende führt in Kürze in die Beschlussvorlage ein und merkt an, dass die finanziellen Auswirkungen sehr unglücklich formuliert sind, insbesondere für die Betrachtung im Finanzausschuss.
Hr. Eisfeld bringt den Änderungsantrag ein und begründet diesen entsprechend.
Anschließend bestätigt Hr. Pfeiffer, dass eine Stellungnahme der Verwaltung aktuell in Erarbeitung sei und informiert zu den voraussichtlichen Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen. Eine Überarbeitung der KiFöG-Satzung befinde sich bereits in Vorbereitung. Es sei vorgesehen die Ergebnisse der Landesrahmenvereinbarung einzuarbeiten, welche voraussichtlich Anfang 2022 vorliegen werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung (KiFöG-Satzung) wie folgt zu ändern und der Bürgerschaft zur Beschlussfassung auf ihrer Sitzung am 18.08.2021 vorzulegen:
a) § 6 (2) wird geändert ab 01.01.2022:
(2) Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, folgender Personalschlüssel:
Betreuungsform Personalschlüssel
Krippe:
Ganztagsbetreuung: 1,18 Vollzeitstellen je 6 Kinder
Teilzeitbetreuung: 0,708 Vollzeitstellen je 6 Kinder Halbtagsbetreuung: 0,472 Vollzeitstellen je 6 Kinder
Kindergarten:
Ganztagsbetreuung: 1,50 Vollzeitstellen je 18 Kinder Teilzeitbetreuung: 0,90 Vollzeitstellen je 18 Kinder
Halbtagsbetreuung: 0,60 Vollzeitstellen je 18 Kinder
Hort:
Ganztagsbetreuung 0,80 Vollzeitstellen je 22 Kinder
Teilzeitbetreuung 0,50 Vollzeitstellen je 22 Kinder
b) § 6 (2) wird geändert ab 01.01.2023:
(2) Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, folgender Personalschlüssel:
Betreuungsform Personalschlüssel
Krippe:
Ganztagsbetreuung: 1,27 Vollzeitstellen je 6 Kinder
Teilzeitbetreuung: 0,762 Vollzeitstellen je 6 Kinder Halbtagsbetreuung: 0,508 Vollzeitstellen je 6 Kinder
Kindergarten:
Ganztagsbetreuung: 1,50 Vollzeitstellen je 18 Kinder Teilzeitbetreuung: 0,90 Vollzeitstellen je 18 Kinder
Halbtagsbetreuung: 0,60 Vollzeitstellen je 18 Kinder
Hort
Ganztagsbetreuung 0,80 Vollzeitstellen je 22 Kinder
Teilzeitbetreuung 0,50 Vollzeitstellen je 22 Kinder
c) § 6 (2) wird geändert ab 01.07.2023:
(2) Die Grundlage für die Finanzierung der Plätze bildet, unter Berücksichtigung der Fehlzeiten des Personals und der Betreuungszeiten, folgender Personalschlüssel:
Betreuungsform Personalschlüssel
Krippe:
Ganztagsbetreuung: 1,36 Vollzeitstellen je 6 Kinder
Teilzeitbetreuung: 0,816 Vollzeitstellen je 6 Kinder Halbtagsbetreuung: 0,544 Vollzeitstellen je 6 Kinder
Kindergarten
Ganztagsbetreuung: 1,50 Vollzeitstellen je 18 Kinder Teilzeitbetreuung: 0,90 Vollzeitstellen je 18 Kinder
Halbtagsbetreuung: 0,60 Vollzeitstellen je 18 Kinder
Hort
Ganztagsbetreuung 0,80 Vollzeitstellen je 22 Kinder
Teilzeitbetreuung 0,50 Vollzeitstellen je 22 Kinder
d) Das Wort Betreuungsschlüssel wird durch Personalschlüssel ersetzt.