19.05.2021 - 7.13 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Es erfolgt eine gemeinsame Beratung mit dem nachfolgend unter TOP 7.14 aufgeführten Antrag Nr. 2021/AN/2237 von Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund) zur Erklärung der historischen Altstadt zum Grabungsschutzgebiet.

 

Nach kurzer Diskussion nimmt Herr Werner (stellvertretender Leiter des Amtes für Kultur, Denkmalpflege und Museen) u. a. zu Nachfragen von Frau Dr. Bachmann Stellung und erklärt - unter Bezugnahme auf den Beschlussvorschlag des Antrages Nr. 2021/AN/2219 -, dass der Oberbürgermeister gegenüber der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landes­behörde) im übertragenen Wirkungskreis keine Weisungsbefugnis hat; weiterhin muss die Ausweisung von Grabungsschutzgebieten jeweils grundstücksbezogen (unter Verwendung der entsprechenden Kataster) erfolgen und regt eine Änderung des Beschlussvorschlages an.

 


 

Daraufhin stellt Frau Niemeyer den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der Anträge Nr. 2021/AN/2219 und Nr. 2021/AN/2237 bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 16. Juni 2021, damit entsprechende rechtssichere Änderungsanträge erarbeitet werden können.

 

Es erfolgt eine Gegenrede durch Herrn Flachsmeyer.

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag:  Abgelehnt

 

 

Auf erneute ausdrückliche Nachfrage von Frau Niemeyer zu den Befugnissen des Oberbürgermeisters in dieser Angelegenheit bestätigt Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski, dass der Oberbürgermeister gegenüber der Unteren Denkmalschutzbehörde (Landes­behörde) im übertragenen Wirkungskreis keine Weisungskompetenz hat.

 

 

Auf Bitte von Frau Dr. Bachmann wird die Sitzung zwecks Formulierung eines Änderungsantrages unterbrochen.

 

Im Anschluss bringt Frau Kröger einen neuen Änderungsantrag Nr. 2021/AN/2219-04 (ÄA) der Vorsitzenden der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.PARTEI ein.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Untere Denkmalschutzbehörde der Hanse- und Universitätsstadt anzuweisen, die Flächen innerhalb der historischen Stadtmauer, die Flächen der Stadtbefestigung selber und, soweit fachlich notwendig an diese direkt angrenzende Flächen aufgrund der vorhandenen hohen Dichte an Bodendenkmalen als Grabungsschutzgebiete auszuweisen.

 

 

Beschluss Nr. 2021/AN/2219:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, die Flächen innerhalb der historischen Stadtmauer, die Flächen der Stadtbefestigung selbst und, soweit fachlich notwendig, an diese direkt angrenzende Flächen aufgrund der vorhandenen hohen Dichte an Bodendenkmalen als Grabungsschutzgebiete auszuweisen.

 

2. Des Weiteren wird der Oberbürgermeister beauftragt, sich auf Landesebene für eine möglichst schnelle Novellierung des Denkmalschutzgesetzes M-V (DSchG M-V) nach der  Landtagswahl im September 2021 einzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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