19.05.2021 - 8.8 Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für eine Mark...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert Jan 20, 2022
- Datum:
- Mi., 19.05.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2223-01 der Fraktion Rostocker Bund wurde zurückgezogen.
Während einer kurzen Diskussion wird mit Bezug auf den vorliegenden Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2223-03 (ÄA) durch Frau Krönert und Frau Dr. Bachmann darum gebeten, auf korrekten Bezeichnungen (Begrifflichkeiten) der jeweiligen Hallen zu achten.
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Neubau einer Multifunktionshalle mit Frischemarkt im Stadthafen als Investitionsvorhaben zu prüfen.
Als Grundlage für eine Entscheidung der Bürgerschaft sind folgende Sachverhalte zu klären:
-
Abstimmung der Bauherrenschaft mit dem Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung (KOE),
-
Erstellung eines konkreten Realisierungs- und Finanzierungskonzepts,
- Aufzeigen konkreter Fördermittelperspektiven.
Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft bis zum 31.12.2021 vorzulegen.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2021/BV/2223-03 (ÄA) (s. TOP 8.8.2) entfällt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag der Vorlage.
Beschluss Nr. 2021/BV/2223:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Neubau einer Multifunktionshalle im Stadthafen als Investitionsvorhaben zu prüfen.
Als Grundlage für eine Entscheidung der Bürgerschaft sind folgende Sachverhalte zu klären:
· Abstimmung der Bauherrenschaft mit dem Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung (KOE),
· Erstellung eines konkreten Realisierungs- und Finanzierungskonzepts,
· Aufzeigen konkreter Fördermittelperspektiven insbesondere mit Blick auf die Einordnung eines Digitalen Innovationszentrums und ggf. eines Frischemarktes
(Dauer- bzw. Zwischennutzung).
Die Ergebnisse sind der Bürgerschaft bis zum 30. November 2021 vorzulegen.
Der Oberbürgermeister wird darüber hinaus beauftragt, die Ergebnisse der vorliegenden Machbarkeitsstudie im Kontext der zukünftigen Entwicklung des Neuen Marktes
– Bebauung der Nordkante – ebenso zu berücksichtigen.
Diesbezüglich ist eine breite Bürgerbeteiligung anzustreben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,5 MB
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