19.05.2021 - 8.6 Eckwerte für den Entwurf des Doppelhaushaltes 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Zu einem Antrag von Frau Niemeyer auf punktweise Abstimmung gibt es keine gegenteiligen Auffassungen.

 

 

Herr Dr. Müller-von Wrycz Rekowski begründet die Beschlussvorlage.

 

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Es erfolgt die punktweise Abstimmung.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.)            Den Eckwerten für den Doppelhaushalt 2022/ 2023 gemäß der Anlagen dieser Beschlussvorlage wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

2.)           Haushaltsverbesserungen und neutrale Veränderungen im Rahmen der Haushaltsplanung werden zugelassen.

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

3.)           Haushaltsverschlechterungen bedürfen des Nachweises der Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit. Über die Aufnahme in den Haushaltsplan 2022/ 2023 berät und beschließt die mit dem Finanzausschuss zu bildende Arbeitsgruppe „Haushaltskonsolidierung“.
 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

 


 

Beschluss Nr. 2021/BV/2114:

 

1.)            Den Eckwerten für den Doppelhaushalt 2022/ 2023 gemäß der Anlagen dieser Beschlussvorlage wird zugestimmt.

 

2.)           Haushaltsverbesserungen und neutrale Veränderungen im Rahmen der Haushaltsplanung werden zugelassen.

 

3.)           Haushaltsverschlechterungen bedürfen des Nachweises der Unabweisbarkeit und Unaufschiebbarkeit. Über die Aufnahme in den Haushaltsplan 2022/ 2023 berät und beschließt die mit dem Finanzausschuss zu bildende Arbeitsgruppe „Haushaltskonsolidierung“.

 

 

Anlagen:

1

Eckwerte Finanzhaushalt – lfd. Verwaltungstätigkeit

2

Eckwerte Ergebnishaushalt

3

Eckwerte Ergebnishaushalt nach TH

4

Eckwerte Finanzhaushalt nach TH

5

Wesentliche Abweichungen Ergebnis- Finanzhaushalt

6

Eckwerte Investitionen nach TH

7

Terminplan zur Erarbeitung der Haushaltssatzung 2022/2023

 

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Realisierung:

 

Der Beschluss wurde umgesetzt. Der Haushaltsplan 2022/2023 wurde nach Beschlussfassung des Eckwertebeschlusses erstellt und von der Bürgerschaft am 11.05.2022 beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

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