19.05.2021 - 7.4 Chris Günther (für den Rechnungsprüfungsausschuss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert Nov 23, 2021
- Datum:
- Mi., 19.05.2021
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Raum:
- Saal 1, StadtHalle Rostock
- Ort:
- Südring 90, 18059 Rostock
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Rechnungsprüfungsamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Bachmann beantragt unter Bezugnahme auf bereits unter TOP 2 – Bestätigung der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge - erfolgte Ausführungen zur Angelegenheit eine punktweise Abstimmung zum Antrag.
Daraufhin informiert Herr Senator Dr. Müller-von Wrycz Rekowski, dass für die bereits angesprochene nichtöffentliche Vergaberechtsproblematik im Zusammenhang mit der BUGA 2025 die Verträge zwar im Jahr 2019 beauftragt wurden, aber die entsprechenden Abrechnungen im Haushaltsjahr 2020 erfolgten.
Anschließend zieht Frau Dr. Bachmann den Antrag auf punktweise Abstimmung zurück.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschafft beschließt:
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Hansestadt Rostock mit einer Bilanzsumme von 2.099.448.162,42 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 20.527.731,03 EUR wird mit den Einschränkungen gemäß des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 8. Februar 2021 festgestellt.
2. Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M V für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Beschluss Nr. 2021/AN/2136:
Die Bürgerschafft beschließt:
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Hansestadt Rostock mit einer Bilanzsumme von 2.099.448.162,42 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 20.527.731,03 EUR wird mit den Einschränkungen gemäß des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 8. Februar 2021 festgestellt.
2. Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M V für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt der Bürgerschaft bis zum Oktober 2021 einen Zeitplan zur Beseitigung der den Einschränkungen des Prüfvermerks gemäß Punkt 1 zugrunde liegenden Tatsachen vorzulegen.
Realisierung:
Der Jahresabschluss 2019 wurde am 19.05.2021 ungeändert festgestellt und dem Oberbürgermeister die Entlastung erteilt. Die Bekanntmachung erfolgte im Städtischen Anzeiger am 03.07.2021. Die Auslegung des Jahresabschlusses 2019 sowie des abschließenden Prüfungsvermerkes erfolgte im Zeitraum 05.07.-13.07.2021 in den Räumen des Kämmereiamtes. Die Mitteilung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 sowie die Entlastung des Oberbürgermeisters an die Rechtsaufsichtsbehörde erfolgte am 25.06.2021.
Anlagen zur Vorlage
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