06.05.2021 - 5.2 Außerplanmäßige Bewilligung im Finanzhaushalt 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf Nachfrage zur angegebenen Deckung erläutert Fr. Harksel, Mitarbeiterin im Kämmereiamt, dass mit dem Tiefbauamt abgestimmt worden sei eine Deckung im eigenen Teilhaushalt zu finden. Es erfolge hier keine Streichung von Maßnahmen, sondern lediglich eine Verschiebung durch die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung.

 

Hr. Schmidt merkt an, dass mit der Anschaffung eines Elektrobusses deutliche Mehrkosten im Vergleich zur Anschaffung von Dieselbussen entstünden. Er gibt zu Protokoll, dass er gegen die Beschlussvorlage stimmen werde.

 

Herr Eisfeld erfragt den Stand zu aktuellen Fördermöglichkeiten. Der Vorsitzende merkt in diesem Zusammenhang an, dass es kein aktuelles Förderprogramm gäbe, die RSAG aber angehalten ist Fördermittel zu akquirieren sobald dies möglich ist. 

 

Die Verwaltung wird gebeten bis zur Bürgerschaftssitzung den Stand der in der Beschlussvorlage angegebenen Maßnahmen für die Deckung aufzubereiten.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Finanzhaushalt 2021 für eine VE über 3.400 TEUR für das Haushaltsjahr 2022 sowie einer außerplanmäßigen Bewilligung 2021 über Bereitstellung finanzieller Mittel in Höhe von 1.030 TEUR für die Maßnahme  6811405202100299 Angebotsoffensive RSAG – Zuschuss Elektrobusse wird erteilt.

 

Die Deckung der VE erfolgt aus dem Produkt 54101 Gemeindestraße, Konto 78532000 aus folgenden Maßnahmen:

6654101201800619 Grundsanierung Herweghstraße in Höhe von 700 TEUR,

6654101202001312 Brückenbauwerk 145-Groß Kleiner Damm  in Höhe von 1.350 TEUR, 6654101202003019  Sicherheitspoller Breite Straße in Höhe von 150 TEUR , 6654101202003313 Stichstraße Kuphalstraße in Höhe von 400 TEUR und aus dem Produkt 55303 BgA Krematorium Konto 78522000 Maßnahme 6755303201800113 Sanierung/Neubau Krematorium in Höhe von 800 TEUR.

 

Die Deckung der finanziellen Mittel erfolgt aus dem Produkt 11402 Liegenschaften Konto 78511000 Maßnahme 6211402999900199 Flächenbevorratung in Höhe von 1.030 TEUR.

 

Die Zustimmung der Bürgerschaft erfolgt unter dem Vorbehalt einer abschließenden Prüfung des Beihilferechtlichen Sachverhaltes sowie der Konformität mit dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag an die Rostocker Straßenbahn AG (RSAG).

 

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Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

5

 

Abgelehnt