06.05.2021 - 4.4 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Hr. Pfeiffer, Leiter des Amtes für Jugend, Soziales und Asyl, erläutert die finanziellen Auswirkungen eines solchen Beschlusses. Die Kalkulation der Kosten ergäbe eine Steigerung der Aufwendungen und Auszahlungen um rund 7,65 Mio. EUR jährlich. Hiervon habe die Hanse- und Universitätsstadt Rostock rund 3,5 Mio. EUR eigenständig zu tragen. Es bestünde darüber hinaus das Risiko, dass das Land sich aufgrund der Abweichung vom Landesrahmenvertrag nicht an den Kosten beteiligt und somit die vollen Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen zulasten des städtischen Haushaltes anfallen. Weiterhin führt Hr. Pfeiffer aus, dass eine Erhöhung des Betreuungsschlüssels auch aufgrund des Fachkräftemangels schwierig umzusetzen sei.

 

Auf Nachfrage bestätigt Hr. Pfeiffer, dass bereits Verhandlungen zur Änderung des Landesrahmenvertrages laufen, diese aber aufgrund der Vielzahl der zu beteiligenden Verbände und Körperschaften enorm zeitaufwendig seien. Ein Zeitpunkt, wann die Änderung final vorliegt, sei aktuell nicht abzusehen.

 

Die Mitglieder des Ausschusses diskutieren über das grundsätzlich positive Ansinnen des Antrages, jedoch stelle dieser eine enorme Belastung des kommunalen Haushaltes dar.

 

Herr Krüger stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung des Antrages auf den Jahresanfang 2022.


Dem Antrag wird mit zehn Stimmen dafür bei einer Gegenstimme zugestimmt.

 

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Satzung über die Nutzung und die Finanzierung der Plätze der Kindertagesförderung in der Hansestadt Rostock (KiföG-Satzung) mit folgender Zielrichtung zu überarbeiten:
  • stufenweise Verbesserung der Fachkraft-Kind-Relation
  • stufenweise Anhebung der festgelegten Betreuungsschlüssel
  • realistische Berücksichtigung der Urlaubs- und Krankentage
  • Erhöhung der Anrechnungszeiten für die Aufgaben entsprechend § 6 Abs. 3 von 2,5 auf 3 Stunden
  1. Die überarbeitete Satzung ist der Bürgerschaft zum Beschluss vorzulegen.

 

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