06.05.2021 - 4.2 Chris Günther (für den Rechnungsprüfungsausschuss...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Eggers, Leiter des Rechnungsprüfungsamtes, macht auf Nachfrage Ausführungen zu den konkreten Prüfungseinschränkungen. Bezüglich der Forderungen und Verbindlichkeiten seien letztes Jahr Korrekturen durch die Kämmerei vorgenommen worden, sodass hier davon auszugehen sei, dass dieser Teil der Einschränkung künftig entfällt.

Bezüglich der erforderlichen Umbuchungen im Anlagevermögen bestehen noch Rückstände, die sukzessive aufgeholt werden. Aufgrund von Personalzuführungen und Umstrukturierungen im Tiefbauamt konnten hier in den vergangenen Jahren bereits Fortschritte verzeichnet werden.

Herr Döhring, Mitarbeiter im Rechnungsprüfungsamt, ergänzt die konkreten Beispiele im Bereich des Anlagevermögens, die teilweise zwar wertmäßig unerheblich aber in der Summe zur Einschränkung geführt haben, wie beispielsweise Zuwegungen zu Kleingartenanlagen, welche noch bewertet werden müssen.

 

Herr Wüstemann spricht ein Lob für die erhebliche Aufholleistung an die Verwaltung aus.

 

Herr Sens merkt an, dass die Einschränkungen bereits seit vielen Jahren vorlägen und es hier deutliche Aufforderungen an die betroffenen Bereiche geben solle und regt eine Änderung des Beschlusses an, die eine Beseitigung der Einschränkung bis zum nächsten Jahresabschluss vorsähe.

 

Hr. Dr. Müller-von Wrycz Rekowski, Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung, schlägt vor, dass das Fachamt die genauen Rückstände aufarbeiten und einen Zeitplan vorlegen könne, wie die Rückstände abgebaut werden. Eine zwingende Beseitigung der Einschränkung bis zum nächsten Jahresabschluss führe dazu, dass dieser ggf. nicht fristgerecht erstellt werden könne und damit erneut mehrere Jahresabschlüsse verzögert würden.

 

Die Mitglieder des Ausschusses diskutieren über die Erforderlichkeit einer Erweiterung des Beschlusses. Herr Sens stellt den Änderungsantrag zur Ergänzung des Beschlussvorschlages um Pkt. 3 folgendermaßen:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt der Bürgerschaft bis zum Oktober 2021 einen Zeitplan zur Beseitigung der den Einschränkungen des Prüfvermerks gemäß Punkt 1 zugrunde liegenden Tatsachen vorzulegen.“

 

Der Vorsitzende lässt den Änderungsantrag abstimmen.

 

 

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

Der Änderungsantrag wurde angenommen. Abschließend wird der nunmehr geänderte Antrag abgestimmt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschafft beschließt:
 

1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Hansestadt Rostock mit einer Bilanzsumme von 2.099.448.162,42 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 20.527.731,03 EUR wird mit den Einschränkungen gemäß des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamtes vom 8. Februar 2021 festgestellt.

 

2. Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M V für das Haushaltsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

Reduzieren

Abstimmung: Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage