04.05.2021 - 3 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 0...

Reduzieren

Wortprotokoll

Offene Protokollpunkte:

Herr Scheube spricht folgende offene Punkte an:

 

Frau Nerger gibt Informationen zu den einzelnen Protokollpunkten

 

  1. Entwässerung Zorenappelweg

Seitens des Tiefbauamtes wurde vorgeschlagen, einen Vertreter des WWAV zu diesem Vororttermin einzuladen. Aus pandemiebedingten Gründen arbeiten derzeit viele Mitarbeiter*innen im  Homeoffice. Zudem wurde vorgeschlagen, den Termin Ende Juni (in den späten Nachmittagsstunden) zu vereinbaren.

Der Ortsbeirat wird gebeten, Vertreter zu benennen und entsprechende Terminvorschläge dem Ortsamt zu übermitteln, die sodann mit dem Tiefbauamt/ WWAV koordiniert werden.

 

Aus dem Ortsbeirat und Bau- und Verkehrsausschuss werden als Vertreter Herr Scheube, Herr Költzsch und Herr Schmidt benannt.

 

  1. Parkplatzproblematik „Heiner-Moll-Weg“

Der Vorschlag von Herrn Scheube – einen Vororttermin über Herrn Költzsch (Vorsitzender Bauausschuss) zu koordinieren – ist aufgenommen und umgesetzt worden. Herr Költzsch  informiert darüber, dass er sich mit Herrn Scheube die Situation vor Ort angesehen hat. Der Bereich des Heiner-Moll-Weges ist als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert, also generell Parkverbot. Vor der Praxis sind öffentliche Parkplätze ausgewiesen. Nach Einschätzung des von Herrn Scheube und Herr Schmidt kann also nicht vorgeschrieben werden, wer parken darf und wer nicht. In wie weit auf einer weiteren Fläche ca.2 – 3 Parkflächen durch Markierungen dazu gewonnen werden können, ist durch das Amt  für Mobilität/FB Verkehrsbehördliche Aufgaben zu entscheiden.

 

Das Ortsamt wird gebeten, den Sachverhalt an das Amt für Mobilität/FB Verkehrsbehördliche Aufgaben mit der Bitte um Prüfung weiterzuleiten. In diesem Zusammenhang wurde vorgeschlagen, dass die Sachlage bei einem Vororttermin anzusehen und hierbei

gegebenenfalls Vertreter des Ortsbeirates hinzuzuziehen.

Herr Kalendruschat informiert über eine Handgreiflichkeit in diesem Bereich.

Herr Scheube stellt eindeutig klar, dass die Klärung der Problematik mittels Selbstjustiz

und Durchsetzung von Verkehrsregeln durch das Ortsamt oder durch den Ortsbeirat nicht erfolgen wird.

 

  1. Nichteinhaltung der Geschwindigkeit in der Albert-Schulz-Str.

Die Hinweise von Herrn Hinz sind an den zuständigen Fachbereich mit der Bitte um Prüfung und Rückmeldung zum Prüfergebnis weitergeleitet  worden.

Der Ortsbeirat wird über die weiteren Entwicklungen informiert.

 

  1. Pflege der Gehwege und Pflanzflächen im Bereich Riekdahl (Mühlenberg)

Das Ortsamt steht hierzu direkt mit dem Einwohner im Austausch zur Klärung des Sachverhaltes. 

 

Parallel sind die Fachbereiche Tiefbauamt/ Amt für Mobilität hinsichtlich der Prüfung der Verkehrsführung eingebunden worden.  Der Mitarbeiter des Fachbereiches Amt für Mobilität hat sich vorbehalten, sich die Gegebenheiten vor Ort anzuschauen und auf Basis dessen die Prüfung voranzutreiben.

Das Prüfergebnis beider Fachbereiche wird bei Vorliegen dem Ortsbeirat übermittelt.

 

Im Weiteren ist der Fachbereich Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Friedhofswesen hinsichtlich der Reinigung der Gehwegbereiche eingebunden worden. Das Prüfergebnis wird bei Vorliegen dem Ortsbeirat übermittelt.

 

  1. Rad- und Fußweg an der Warnow zur Petribrücke

Der hier zur Rede stehende Teilbereich befindet sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht im städtischem Eigentum . Perspektivisch soll ein öffentlicher zugänglicher Rad- und

Fußweg nebst öffentlicher Grünfläche hergerichtet werden. Die rechtlichen Voraussetzungen werden derzeit noch geprüft. Der Ortsbeirat wird über die weiteren Entwicklungen

informiert.

Herr Költzsch mahnte an, dass der Weg nach wie vor durch einen Bauzaun abgesperrt

und somit nicht passierbar ist.

Herr Scheube bestätigte, dass es bei der Vorstellung der Investoren durch diese und den Senator für Infrastruktur, Umwelt und Bau klar erklärt wurde, dass dieser Radweg nach Fertigstellung des Gebäudes zur öffentlichen Nutzung freigegeben wird-siehe hierzu

Protokoll des OBR vom 02.05.2017.

 

 

Da keine Ergänzungen und Widersprüche eingegangen sind, gilt die Niederschrift vom

06.04.2021 als genehmigt.