21.04.2021 - 6.2 Vorsitzende der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Abstimmung der Änderungsanträge erfolgt in folgender Reihenfolge:

1. Nr. 2021/AN/1864-03 (ÄA),

2. Nr. 2021/AN/1864-04 (ÄA),

3. Nr. 2021/AN/1864-01 (ÄA).

 

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock spricht sich für eine schnellst mögliche Abschaltung des Kohlekraftwerks in Rostock aus.

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister gemeinsam mit der Stadtwerke Rostock AG Schritte einzuleiten, die in Umsetzung des Beschlusses zur Klimaneutralität 2035 eine Kündigung des Fernwärmeliefervertrages zum 31.12.2024 zum Ziel haben.

 

Zur Festlegung dieser Schritte wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsprozesses u.a. folgende Fragen zu klären:

 

1. Welche Auswirkungen hat ein Verzicht auf die Fernwärmeleistung des Kohlekraftwerkes auf die Fernwärmeversorgung in Rostock?

 

2. Welche Investitionen und Maßnahmen müssen zu welchen Zeitpunkten und zu welchen Kosten ergriffen werden?

 

3. Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen auf die Endverbraucherpreise für Unternehmen und Haushalte für die Energieversorgung?

 

Der Bürgerschaft ist bis spätestens Ende 2022 eine Beschlussvorlage vorzulegen, die das weitere Vorgehen der Hansestadt Rostock auf dem Weg zu einer CO2-freien Fernwärme­versorgung aufzeigt. Dabei sind insbesondere die Ergebnisse des derzeit in Arbeit befindlichen Wärmeplans für Rostock sowie Möglichkeiten zur Einbeziehung alternativer Wärmeerzeugung zu berücksichtigen. 

 


 

Beschluss Nr. 2021/AN/1864:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock spricht sich für eine schnellst mögliche Abschaltung des Kohlekraftwerks in Rostock aus.

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister gemeinsam mit der Stadtwerke Rostock AG Schritte einzuleiten, die in Umsetzung des Beschlusses zur Klimaneutralität 2035 eine Kündigung des Fernwärmeliefervertrages zum frühestmöglichen Termin zum Ziel haben.

 

Zur Festlegung dieser Schritte wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsprozesses u.a. folgende Fragen zu klären:

 

1. Welche Auswirkungen hat ein Verzicht auf die Fernwärmeleistung des Kohlekraftwerkes auf die Fernwärmeversorgung in Rostock?
 

2. Welche Investitionen und Maßnahmen müssen zu welchen Zeitpunkten und zu welchen Kosten ergriffen werden?
 

3. Welche Auswirkungen haben die Maßnahmen auf die Endverbraucherpreise für Unternehmen und Haushalte für die Energieversorgung?

 

Der Bürgerschaft ist bis spätestens Ende 2022 eine Beschlussvorlage vorzulegen, die das weitere Vorgehen der Hansestadt Rostock auf dem Weg zu einer CO2-freien Fernwärme­versorgung aufzeigt. Dabei sind insbesondere die Ergebnisse des derzeit in Arbeit befindlichen Wärmeplans für Rostock sowie Möglichkeiten zur Einbeziehung alternativer Wärmeerzeugung zu berücksichtigen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Realisierung:

 

Der Beschluss ist erfüllt durch Vorlage der Beschlussvorlage Nr. 2022/BV/3803 in der Bürgerschaftssitzung 14.12.2022.